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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Haushalt aus dem Lot - Waldverkauf für Baumaßnahmen geplant


Bei Verkauf von Stadtwald und Investitionen im geplanten Umfang könnte der Schuldenstand ungefähr gleich bleiben. (Foto:Richter,Grafik:StVE)

(hr) Bei den öffentlichen Geldern stehen die Städte und Gemeinden am Ende der Verteilungsschlange. Das Land kürzt den kommunalen Finanzausgleich zur Sanierung seines eigenen Haushalts, und der Kreis fordert von den Städten und Gemeinden höhere Abgaben zur Deckung seiner Kosten. Deutlich zu spüren bekommt das auch wieder die Stadt Eberbach bei der Planung ihres eigenen Haushalts für das kommende Jahr. In der Summe führen die Einschnitte zu einer Mehrbelastung von knapp 2 Millionen Euro jährlich. Das ist mehr als das Doppelte der aktuellen Zinsausgaben für die ohnehin hohen Schulden der Stadt.
Durch eine pauschale Kürzung der Verwaltungsausgaben um 10 Prozent und eine Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer spätestens ab 2006 will die Stadt die Mehrbelastung soweit abfedern, dass der Verwaltungshaushalt, also das laufende Geschäft, einigermaßen ausgeglichen werden kann. Eigentlich müsste der Verwaltungshaushalt aber einen Überschuss für geplante Investitionen abwerfen. Da er das auf absehbare Zeit wohl nicht mehr tut, steht die Stadt zwar mit einem ehrgeizigen Investitionsprogramm da (Kläranlage, Sporthallensanierung, Steigeschule, Gymnasium, Sanierung Neckarstraße, Gewerbegebiet GIP u.a.). Eigenes Geld dafür hat sie aber nicht.
Das ist die Ausgangslage für den Haushaltsplan 2005, dessen Entwurf Bürgermeister Bernhard Martin und Kämmerer Karl Weis heute im Gemeinderat vorstellten, und der wie kein anderer zuvor Einschnitte ins städtische Vermögen beinhaltet: Die Finanzplanung für die kommenden vier Jahre basiert im Kern auf dem Verkauf eines Großteils des Eberbacher Stadtwalds. Rund 11 Millionen Euro sollen damit flüssig gemacht werden und zur Finanzierung der Bauvorhaben (über 21 Millionen Euro bis 2008) dienen. Martin weiß, dass er mit diesem Vorschlag an ein dickes Tabu rührt. Die knapp 3.600 Hektar Wald waren für die Stadt jahrhundertelang von großer Bedeutung. Gleichwohl ist der Waldverkauf für Martin der einzige Weg, die geplanten Vorhaben realisieren zu können, auf die er nicht verzichten will. Die Sanierung der Kläranlage sei aufgrund gesetzlicher Vorschriften ohnehin unumgänglich, und bei den Schulen, der Stadtsanierung und dem GIP gelte es, die guten Fördermöglichkeiten zu nutzen. Eine Verschiebung bedeute, dass man sich die Maßnahmen nie mehr werde leisten können, ist sich Martin sicher.
Eberbach ist bereits jetzt im Vergleich mit anderen Städten viel zu hoch verschuldet. Wenn man die geplanten Projekte über weitere Schulden finanzieren wolle, werde der Haushalt von der Rechtsaufsicht nicht genehmigt, teilte Martin mit. Beim Waldverkauf gehe es um eine Güterabwägung: "Wie wichtig ist uns die Frage, wem der Wald gehört, in dem wir spazieren gehen im Vergleich zu den Schulen, der Stadtsanierung, der Gewerbegebietsausweisung". Vorräte seien für schlechte Zeiten, und man solle sie nutzen, wenn diese schlechten Zeiten da sind.
Etwas anders als sein Chef sieht das offenbar Kämmerer Karl Weis: "Das Veräußern von Tafelsilber zur Befriedigung unserer Ansprüche ... führt letztlich nur in eine Sackgasse". Er erinnerte in seiner Stellungnahme zum Haushaltsentwurf an die Bescheidenheit früherer Zeiten, die einem ungezügelten Konsum auf Kosten künftiger Generationen gewichen sei. Der Eberbacher Haushalt sei aus dem Gleichgewicht, Einnahmen und Ausgaben seien aus dem Lot. Schließlich müssten bei allen vom Staat bezuschussten Maßnahmen auch die Folgekosten finanziert werden. Weis forderte ein Überdenken der Ziele und eine Anpassung an die künftigen finanziellen Rahmenbedingungen.

Ob es dazu kommt und ob das Tabu "Waldverkauf" bestehen bleibt oder gebrochen wird, entscheidet der Gemeinderat in seinen Haushaltsberatungen im Januar.
Wer sich näher für den Haushaltsentwurf interessiert, kann ihn ab morgen bis einschließlich 28. Dezember bei der Kämmerei im Rathaus einsehen. Einwendungen können innerhalb von sieben Tagen nach Ablauf der Auslegung erhoben werden.

16.12.04

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