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Nachrichten > Natur und Umwelt

Erhöhte Wachsamkeit ist angebracht - aber kein Grund zur Panik

(hr) (rnk) Auch nachdem jetzt erstmals das Vogelgrippe-Virus H5N1 in Deutschland bei einer toten Katze auf Rügen nachgewiesen worden ist und das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum beschlossen hat, in den von der Vogelgrippe betroffenen Landkreisen Konstanz und Bodenseekreis innerhalb der 3-Kilometer-Sperrzone eine Hauspflicht für Katzen und Leinenzwang für Hunde und anzuordnen, besteht für die Menschen im Rhein-Neckar-Kreis kein Grund zur Panik. Diese Einschätzung stützt das Presseamt des Landratsamts auf die Aussagen der Fachleute im Gesundheits- und im Veterinäramt sowie Ansicht zahlreicher Experten, etwa des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) auf der Insel Riems oder des Robert-Koch-Instituts (RKI) in Berlin. Es sei sicherlich beunruhigend, dass nun in Deutschland eine Katze am Vogelgrippe-Virus gestorben ist, so Kreis-Pressesprecher Berno Müller, doch "das ist bisher hier ein Einzelfall, und weder im Rhein-Neckar-Kreis noch in angrenzenden Gebieten ist bisher Gott sei dank ein an Vogelgrippe verendeter Wasservogel entdeckt worden". Trotzdem rät der Pressesprecher zur Vorsicht, vor allem wenn etwa Kinder ein totes Tier finden würden.

Nach wie vor gilt die Aussage, dass die Vogelgrippe eine Tierkrankheit ist, die verschiedene Vogelarten einschließlich Hausgeflügel befallen kann. Dass Menschen in Asien, die in ganz engem Kontakt mit Hausgeflügel gelebt haben, und auch Katzen, die dort infizierte Tiere gefressen haben, an der Tierseuche erkrankt sind, war bekannt. Eine Ansteckung von Menschen durch infizierte Katzen ist bislang aber noch nicht nachgewiesen worden und kann als sehr unwahrscheinlich bezeichnet werden. Genauso ist nach heutigem Wissensstand anzunehmen, dass infizierte Katzen die Krankheit nicht an Artgenossen oder gar Menschen weitergeben, was theoretisch auch nur bei engstem Kontakt mit den Tieren denkbar wäre.

Wichtig sei, so das Landratsamt, Vorsicht walten zu lassen, wenn neben der Risikogruppe Enten, Gänse und Schwäne auch tote Greifvögel, die ja kranke Tiere gejagt haben könnten, oder Rabenkrähen, die Aasfresser sind, entdeckt werden. Einzelne tote Singvögel der heimischen Fauna, wie z.B. Finken- oder Sperlingsvögel oder Starenarten, dazu zählen auch Amseln und Drosseln, stellen nach gegenwärtiger Kenntnis keine Gefahr dar, da bei ihnen die Aviäre Influenza oder Virusausscheidungen nicht festgestellt wurden. Oft fordert der strenge Winter unter geschwächten Vögeln seinen Tribut, solche Einzelfälle bei toten Singvögeln oder Tauben lassen sich durchaus über den Restmüll entsorgen. Aber wenn mehrere Vögel tot auf einem relativ engen Gebiet gefunden würden sei Vorsicht angesagt und ratsam, die jeweilige Gemeindeverwaltung, Feuerwehr oder Polizei oder das Veterinäramt des Rhein-Neckar-Kreises zu verständigen, so Müller. Auf jeden Fall solle man aber einen Tierkadaver nicht mit bloßen Händen anfassen. Wer das aus Versehen doch getan hat, dem wird geraten, wie sonst auch üblich, gründlich die Hände zu waschen, um ein Gesundheitsrisiko weitest gehend zu vermeiden. Im Blick auf Katzen und Hunde – obwohl hier noch keine Ansteckung bekannt wurde - sollen natürlich alle Hygieneregeln im Umgang mit Tieren und insbesondere mit deren Ausscheidungen eingehalten werden. Bei gesundheitlichen Auffälligkeiten von solchen Haustieren bittet das Landratsamt umgehend einen Tierarzt aufzusuchen.

Wer sich über die Vogelgrippe, Ansteckungsgefahr, Maßnahmen zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung der Vogelgrippe und vieles mehr direkt informieren möchte, hat dazu, neben den Medien, die Möglichkeit bei mehreren Stellen:
Seit gestern ist die Hotline des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz über die Telefonnummer 01805 768 555 (einheitlich 12 Cent pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom) täglich von 9 bis 17 Uhr, auch am Wochenende, zu erreichen.

Zudem hat das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum eine Info-Hotline unter der Telefonnummer (0711) 126-2233 geschaltet, wo Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr sowie von Montag bis Donnerstag von 13.30 bis 15.30 Uhr Fragen beantwortet werden.
Auch die Internetseiten des Robert-Koch-Instituts - www.rki.de – und des Friedrich-Loeffler-Instituts – www.fli.bund.de – sowie des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – www.bmelv.de – und des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum – www.mlr.baden-wuerttemberg.de – informieren ausführlich zu allen Fragen.

02.03.06

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