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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Geänderte Zuständigkeiten und eine höhere Entschädigung fürs Ehrenamt

(hr) Der Annahme von Geldspenden für die Hauptschule, die Steige-Grundschule und die 725-Jahr-Feier des Ortsteils Rockenau in Höhe von insgesamt 400 Euro stimmte der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung am 30. April zu.

Außerdem beschloss das Gremium eine Änderung der Hauptstatzung der Stadt Eberbach. Vergleichbar der Verfassung auf Bundesebene, ist die Hauptsatzung das wichtigste "Gesetz" auf Gemeindeebene. In ihr werden - aufbauend auf der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg - wesentliche Grundsätze festgelegt, insbesondere was die Zusammenarbeit zwischen Gemeinderat und Stadtverwaltung angeht. Die jetzt beschlossenen Änderungen betreffen die Zuständigkeiten des Gemeinderats, der beschließenden Ausschüsse und des Bürgermeisters bei städtischen Entscheidungen.

Auch die Anhebung der Entschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten im Gemeinderat und anderen städtischen Gremien wurde beschlossen. Zuletzt waren die Geldbeträge für Gemeinderatsmitglieder im Jahr 1990 angepasst worden. Zwischenzeitlich wurden sie lediglich von Mark in Euro umgerechnet. Nach der neuen Regelung erhalten Stadträte einen monatlichen Grundbetrag von 100 Euro (bisher 63,91 Euro) und pro Sitzung eine Entschädigung von 25 Euro (bisher 20,45 Euro). Die beiden Vertreter der AGL plädierten für eine geringere Anhebung der monatlichen Pauschbeträge, wurde aber bei einer Enthaltung überstimmt. Die beschlossenen Erhöhungen verursachen der Stadt Mehrkosten von jährlich rund 13.000 Euro.

Schließlich entschied der Gemeinderat noch, die zum 1. Mai 2010 aus Altersgründen frei werdende Stelle des Rechtsamtsleiters wieder mit einem Volljuristen zu besetzen. Der Nachfolger oder die Nachfolgerin des derzeitigen Stelleninhabers Lothar Jost soll bereits zum 1. April kommenden Jahres ihre Arbeit aufnehmen.

17.05.09

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