WERBUNG


Volksbank Neckartal

Gelita

Sparkasse Neckartal-Odenwald

Werben im EBERBACH-CHANNEL

www.EBERBACH-CHANNEL.de / OMANO.de
29.03.2024
                   WhatsApp-Kanal
Das Wetter in: 
EBERBACH
 STARTSEITE  |  VIDEOS  |  TERMINE  |  DISKUSSION  |  ANZEIGENMARKT 

Nachrichten > Vermischtes

Die Fundsachen können vom Eigentümer abgeholt werden

Es freut uns, dass Sie zu diesem Artikel eine Meinung abgeben möchten.

Bitte geben Sie zunächst Ihren Namen (frei wählbar) und Ihre eMail-Adresse an. Ihre eMail-Adresse ist für andere Nutzer nicht sichtbar. Wir benötigen sie, um Ihnen einen Bestätigungslink für die Aktivierung Ihres Beitrags zu schicken. Der Beitrag kann nur veröffentlicht werden, wenn Sie unten auch eine Wohnortangabe auswählen.

ACHTUNG: Meinungen können derzeit nicht mit E-Mail-Konten des Anbieters "T-Online" abgegeben werden, da T-Online unsere Bestätigungsmails nicht zustellt. Wir empfehlen, Mailkonten anderer Anbieter zu verwenden.
Name:
eMail-Adresse:
Bitte geben Sie hier eine Meinung zu dem Artikel ein*:

*Bitte nur sachlich und möglichst kurz abgefasste Meinungen zum unmittelbaren Thema des Artikels veröffentlichen. Unzulässig sind Aufrufe zu illegalen Handlungen, volksverhetzende Äußerungen, persönliche Beleidigungen, Verunglimpfungen, Verletzungen der Privatsphäre von Personen, unkommentiert aus anderen Quellen wiedergegebene Texte sowie Werbebotschaften.
Wohnort (muss unbedingt ausgewählt werden):

(bro) (stve) Beim Amt für öffentliche Ordnung - Bürgerbüro - Leopoldsplatz 1, Zimmer E 05, wurden im Monat November folgende Fundsachen abgeliefert:

  • Strickjacke
  • Lautsprecher
  • Schwimmbrille
  • Bolero
  • Handy
  • Schuhe
  • Rucksack
  • Magazin
  • Verschiedene Fahrräder
  • Verschiedene Schlüssel
An einer Fundsache kann der Eigentümer bzw. Verlierer innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntmachung des Fundes seine Rechte anmelden oder diese im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten abholen. Meldet sich der Eigentümer/Verlierer nicht innerhalb dieser Frist, verliert er das Recht an der Sache. Das Eigentum an den Fundsachen geht dann nach Ablauf von sechs Monaten (bei Gegenständen bis 10 Euro sofort) auf den Finder über. Verzichtet dieser auf jegliche Fundrechte, wird die Fundsache Eigentum der Gemeinde des Fundorts.

07.12.17

Lesermeinungen

Lesermeinung schreiben

[zurück zur Übersicht]

© 2017 www.EBERBACH-CHANNEL.de / OMANO.de Druckansicht
eMail senden nach oben

[STARTSEITE]    [VIDEOS]    [TERMINE]    [DISKUSSION]    [ANZEIGENMARKT]
©2000-2024 maxxweb.de Internet-Dienstleistungen
[IMPRESSUM] [DATENSCHUTZERKLÄRUNG]


WERBUNG


Werben im EBERBACH-CHANNEL

THW

Catalent

Zorro