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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Vorarbeiten für neues Sanierungsgebiet beginnen


Ein neues Sanierungsgebiet soll zwischen Bahnhof und Altstadt entstehen (rot umrandet). (Repro: Hubert Richter)

(hr) Mit verschiedenen Themen der Bauleitplanung hatte sich der Eberbacher Gemeinderat in seiner konstituierenden Sitzung am vergangenen Donnerstag, 25. Juli, zu befassen.

Das städtebauliche Entwicklungskonzept, das im März 2012 für das Sanierungsgebiet “Güterbahnhofstraße” beschlossen wurde (wir berichteten), ist teilweise überholt. Deshalb soll es nun geändert werden. Dabei sollen unter anderem Themen wie das Feuerwehrgerätehaus, das Kulturzentrum “Depot 15/7”, der geplante Kindergarten am Schafwiesenweg und zwischenzeitlich gefasste Beschlüsse zu Parkplätzen eingearbeitet werden. Für diese Anpassungen wurde einstimmig die Auftragsvergabe an das Planungsbüro Klaus Nachtrieb in Ludwigshafen beschlossen.

Ebenso einstimmig wurde das Büro Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH in Ludwigsburg für knapp 32.000 Euro mit der Erstellung eines “gesamtörtlichen Entwicklungskonzepts mit integriertem städtebaulichem Entwicklungskonzept” beauftragt. Es handelt sich um den ersten Schritt für ein neues Sanierungsgebiet, das vom Bahnhofsplatz bis kurz vor den Neuen Markt reicht (siehe Plan). Der Bereich wird von der Verwaltung als Schnittstelle zwischen dem Bahnhofsumfeld und der historischen Altstadt gesehen. Das Entwicklungskonzept ist Voraussetzung für die Aufnahme in das Sanierungsprogramm mit Fördermöglichkeiten und muss nach Erstellung noch durch den Gemeinderat beschlossen werden.

Kontrovers diskutiert wurde der Antrag der Verwaltung, für zwei Außenbereichsflächen in Lindach und Pleutersbach ein beschleunigtes Bebauungsplanverfahren nach Paragraf 13b des Baugesetzbuchs einzuleiten. Mit solchen Verfahren kann die dreigliedrige Flächennutzungsplanung (Bund - Land - Gemeinden) für kleinere Areale bis 1 Hektar Grundfläche umgangen werden, und die Gemeinden können so leichter Baulücken schließen. Beide Ortschaftsräte hatten sich mehrheitlich dafür ausgesprochen. Im Gemeinderat argumentierte die AGL gegen das Vorhaben, das ihrer Ansicht nach Naturschutzgesichtspunkte außer Acht lasse (die Fläche in Lindach liegt sogar im Landschaftsschutzgebiet). Man solle zunächst die Innenentwicklung durch Schließung von innerörtlichen Baulücken vorantreiben, bevor man auf Außenflächen zugreife, meinte AGL-Stadtrat Lothar Jost. Bürgermeister Peter Reichert hielt dagegen, dass in Eberbach schon viel für die Innenentwicklung getan werde und die beiden Flächen nur einen geringen Umfang hätten. Dem Beschlussantrag wurde schließlich bei vier Gegenstimmen der AGL zugestimmt.

Der geänderte Bebauungsplan Nr.22 “Alte Dielbacher Straße” wurde in der Sitzung am Donnerstag nach Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen gebilligt und einstimmig als Satzung beschlossen.

28.07.19

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