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Nachrichten > Kultur und Bildung

Diskriminierend und historisch nicht belegt


(Fotos: Thomas Wilken)

(tom) "Letzte Hinrichtung im Jahre 1804, eine Zigeunerin wegen Diebstahls eines Huhnes und zweier Laib Brot“, ist auf der unteren HĂ€lfte der Tafel vor dem Galgen in Beerfelden zu lesen. Aber nicht mehr lange. Denn der Satz wird demnĂ€chst entfernt. Grund: das diskriminierende Wort „Zigeunerin“ - und weil der Vorfall historisch nicht belegt ist, erlĂ€utert BĂŒrgermeister Christian Kehrer. Er wurde vom Landesverband der Sinti und Roma auf den Schriftzug aufmerksam gemacht.

Wie Kehrer erklĂ€rt, bekam der Landesverband selbst wiederum den Hinweis auf das heutzutage nicht mehr angebrachte Wort und schrieb deshalb die Stadt an. In einem „sehr angenehmen, offenen und interessanten GesprĂ€ch“ ließen sich ein paar Fragen klĂ€ren, so der Rathauschef. Es ging dabei auch um die lange, 700-jĂ€hrige Geschichte der Sinti und Roma in Deutschland und ihre Verfolgung.

Die Tafel muss ums Jahr 1960 von einem Verein aufgestellt worden sein, berichtet Kehrer. Die genauen UmstĂ€nde lassen sich seinen Worten zufolge nicht mehr klĂ€ren. Noch auffindbar ist die Anfrage nach der Anbringung vom Jahr 1959. FĂŒr ihn ist das Anliegen der Sinti und Roma nachvollziehbar, weshalb er dem Bauhof den Auftrag zur Entfernung gab. Der obere Teil mit erklĂ€renden Worten zum Galgen bleibt erhalten, versichert das Stadtoberhaupt.

Um 1550 als Holzkonstruktion errichtet, wurde der besterhaltene dreischlĂ€frige Galgen Deutschlands 1597 mit drei RotsandsĂ€ulen erneuert. Diese wurden mit ihren fĂŒnf Metern Höhe so aufgestellt, dass sie die Ecken eines gleichschenkligen Dreiecks bilden. Viele Hinrichtungen dĂŒrfte es aber nicht gegeben haben, da das Erbacher Grafenhaus nach Historiker-Angaben eine relativ liberale Rechtsprechung pflegte. Bereits 1788 sollte der Galgen abgerissen werden. Ab 1806 hatten die Erbacher Grafen keine Gerichtsbarkeit mehr, da ihnen diese von Napoleon entzogen worden war.

In den KirchenbĂŒchern findet sich lediglich eine Hinrichtung: die des Adam Beisel aus Unter-Sensbach, der 1746 dort gehĂ€ngt wurde - wegen Diebstahl und Ehebruch. StĂ€dtische Unterlagen aus der Zeit vor 1810 gibt es heute nicht mehr, da damals der Großbrand alle Unterlagen vernichtete. Somit lĂ€sst sich auch nicht der auf der Tafel verewigte Fall der Zigeunerin belegen.

Allerdings dĂŒrfte es ziemlich unwahrscheinlich sein, dass jemand aufgrund solch leichter Verfehlungen gehĂ€ngt wurde - gerade vor dem Hintergrund der Handhabung im Odenwald, wo er unter der Erbacher Herrschaft stand. Deshalb wird von den Experten die Geschichte der Zigeunerin ins Reich der MĂ€rchen verwiesen. Möglicherweise sollte bei Aufstellung der Tafel vor 60 Jahren eine schaurige Touristenattraktion geschaffen werden.

FĂŒr Heidi Schwinn aus Beerfelden gehört die Legende aber trotzdem zur Stadt und sollte bewahrt werden. „Ob sie stimmt oder nicht, sie ist ein Teil der Geschichte Beerfeldens“, schreibt sie. „Sie gehört zum Galgen, wie der Galgen zu Beerfelden gehört.“ Ihrer Kenntnis nach sind viele BĂŒrger, die von der Inschriften-Entfernung wissen, darĂŒber empört und entsetzt.

Zu DenkmĂ€lern gehören ihrer Meinung nach auch Geschichten oder Legenden, „die heutzutage nicht mehr gewĂŒnscht sind“. Schwinn bittet deshalb den Magistrat, „uns und unseren Nachfahren die Historie zu erhalten“. Oder, stellt sie in den Raum, „ist dann der nĂ€chste Akt, dass der Galgen abgebaut wird?“

1969 eingeschult, gab es neben Lesen und Schreiben auch das Fach „Heimatkunde“, erinnert sie sich. In diesem wurden die SehenswĂŒrdigkeiten, die Geschichte des Ortes und seiner Umgebung gelehrt, etwa Martinskirche, Zwölf-Röhren-Brunnen, Viadukt, Dicke Eiche - und eben auch der Galgen, erinnert sich die 1963 in Beerfelden Geborene.

Und zur HinrichtungsstĂ€tte gehören auch mĂŒndlich ĂŒberlieferte ErzĂ€hlungen wie die von Kaspar Sachs, berichtet sie, dessen Kropf ihm das Leben gerettet haben soll. Der OdenwĂ€lder sollte, so wird kolportiert, gehĂ€ngt werden, weil er in grĂ€flichen LĂ€ndereien einen Hirsch erwilderte. Angeblich soll der Todgeweihte darum gebeten haben, den Strick wegen seines Kropfes nicht allzu eng zu knĂŒpfen. Dem kam man nach.

Mit der Folge, dass Sachs mit dem Kopf aus der Schlinge rutschte und nur seine Nase in Mitleidenschaft gezogen wurde, heißt es. Ob es sich dabei um Dichtung oder Wahrheit handelt, weiß heutzutage keiner mehr. Deshalb ist fĂŒr Schwinn diese Geschichte ebenso eine Legende wie die der Zigeunerin. Beide gilt es ihrer Meinung nach zu bewahren.

11.08.21

Lesermeinungen

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Von Schöpfung  (13.08.21):
So kann man die Geschichte auch aus lösen, ich sage auch dass gehöre zu unsere Vergangenheit. Schade eigentlich das immer vereinzelte Einbrechen und meinen sie mĂŒssten die Geschichte umschreiben. Schade eigentlich wenn das im diesen Tempo so weitergeht bleibt bald nichts mehr ĂŒbrig von unserere Geschichte und Vergangenheit, vielleicht muss man auch unsere IntimitĂ€t auch noch Ă€ndern

Von jemand (12.08.21):
wie schön, daß wir sonst keine anderen Sogen haben.

Von Clemens Selzer (11.08.21):
Hinrichtungen auch wegen kleinster Vergehen gehören zur Geschichte des Justizwesens nicht nur in Deutschland. Als Gedenk- und Mahnmal an diese Zeit und diese Geschichte sollte der Galgen in Beerfelden auf jeden Fall erhalten bleiben. Die gegenwĂ€rtige Tafel sollte allerdings tatsĂ€chlich entfernt, der Text ĂŒberarbeitet und durch eine neue Tafel ersetzt werden. Der neue Text sollte deutlich machen, dass es sich um Mahn- und Ge-Denkmal handelt: Zum Gedenken an die an diesem Galgen ermordeten Menschen und als Mahnmal gegen die Todesstrafe. Auch die berechtigte Kritik des Landesverbandes der Sinti und Roma muss hier beachtet werden. So könnte man diesen Teil z.B. so formulieren: "Letzte Hinrichtung im Jahre 1804: Eine Frau wurde wegen des Vorwufs, ein Huhn und zwei Leib Brot gestohlen zu haben, an diesem Galgen getötet"

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