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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Seit gestern mehr Einschränkungen für Ungeimpfte


(Foto: Claudia Richter)

(cr) Seit gestern gilt in Baden-Württemberg die “Corona-Alarmstufe” aufgrund der dauerhaft hohen Belastung der Kliniken mit Intensivpatienten. Das hat auch auf die pandemiebedingten Maßnahmen in Eberbach Auswirkungen, insbesondere für Personen ohne Covid-19-Schutzimpfung.

In den Schulen gilt nun wieder Maskenpflicht am Platz. Dort werden Kinder und Jugendliche dreimal wöchentlich getestet. Die Antigen-Tests stellt die Stadtverwaltung zur Verfügung. Kinder bis einschließlich fünf Jahren oder die, die noch nicht eingeschult sind, sind von der Testpflicht sowie den Zutritts- und Teilnahmeverboten ausgenommen. Da Schülerinnen und Schüler regelmäßig getestet werden, gilt der Schülerausweis als Testnachweis.

Im Einzelhandel gilt seit gestern die 3G-Regel (geimpft, genesen und getestet, der Nachweise sollte beim Einkauf bereit gehalten werden). Von dieser Regelung ausgenommen sind Geschäfte, die der Grundversorgung dienen (Discounter, Baumärkte u.ä.).

Gottesdienste in ausreichend großen Kirchen finden wie bisher in Präsenz statt, mit Mund-Nasenschutz und - seit der Warnstufe auf 2 Meter erhöhtem - Abstand. Registrierung ist ebenfalls weiterhin erforderlich. Bei den Gottesdiensten in den kleineren Kirchen der Ortsteile wird die Evangelische Kirchengemeinde “2G” anwenden.

In Restaurants, Museen oder bei Veranstaltungen gilt auch die 2G-Regel. Das bedeutet, dass nur noch noch geimpfte oder genesene Personen Zutritt haben. Auch Sport in Räumen kann mit 2G und Umsetzung der Hygienemaßnahmen stattfinden.

In Eberbach gab es bis gestern 833 registrierte Coronafälle. Das entspricht gut 5,8 Prozent der Einwohner. Die Zahl der “aktiven”, also potenziell ansteckenden Infizierten in Eberbach wurde gestern mit 59 angegeben.

18.11.21

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