Neue Miet-Regelungen für die Stadthalle Ab September gelten neue Mietregelungen für die Stadthalle. (Foto:Archiv)(hr) Der Eberbacher Gemeinderat beschloss in seiner heutigen Sitzung neue vertragliche Regelungen für die Nutzung der Stadthalle. Auch die Mietsätze wurden neu festgelegt. Die bisherige Entgeltordnung stammt aus dem Jahr 1981 und musste dringend angepasst werden, denn laut Bürgermeister Bernhard Martin legt die Stadt bei jeder Veranstaltung drauf.
Ab 1.September 2002 können in der Stadthalle folgende Räume, Flächen und Einrichtungen zu den neuen Bedingungen gemietet werden: Der Große Saal mit oder ohne Empore bzw. Bühne, der Bedienungsstützpunkt im Großen Saal, das Foyer, das Konferenzzimmer, der Kleine Saal, die Galerie oberhalb des Foyers und die Vorfläche vor dem Haupteingang. Neu ist, dass die Eigenbewirtschaftung durch den Mieter möglich ist.
Nach den künftigen Mietsätzen kostet beispielsweise der Große Saal einschließlich Empore, Bühne und Bedienungsstützpunkt 575 Euro für eine Nutzung von bis zu sechs Stunden. Hinzu kommen noch 170 Euro für die Reinigung. Bestuhlung und Reinigung werden generell durch städtisches Personal durchgeführt.
Billiger wird es für förderungswürdige Vereine und Organisationen, Schulen, Volkshochschule, Musikschule, Kirchen, Parteien und politische Gruppierungen sowie die Gewerkschaften. Ihnen wird eine Ermäßigung von 50 Prozent auf die Grundmieten gewährt. Diesen Nachlass übernimmt die Stadt im Rahmen der Vereinsförderung.
22.07.02
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