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Schnelle und unbürokratische Hilfe

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(Foto: Thomas Wilken)

(tom) Schon das Sozialamt der Stadt Oberzent ist im Odenwaldkreis eine Besonderheit. In anderen Kommunen gibt es eine solche städtische Abteilung nicht. Jetzt geht die Verwaltung in ihrer sozialen Prägung noch einen Schritt weiter. Der Vorschlag, einen Sozialfonds einzurichten, fand in der Stadtverordnetenversammlung einhellige Unterstützung. Damit sollen für diesen Zweck verfügbare Gelder in einem Topf gebündelt werden, um schnell und unbürokratisch reagieren zu können.

Zweck des Sozialfonds ist Bürgermeister Christian Kehrer zufolge die Unterstützung von Einzelpersonen oder Gruppen zum Ausgleich besonderer Härten. Er dient der kurzfristigen Überbrückung einer finanziellen Notlage. Im Einzelfall kann er Leistungen anderer Sozialleistungsträger ergänzen. Das Stadtoberhaupt machte deutlich, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt.

Der Sozialfonds speist sich aus Spenden sowie aus besonderen Zuwendungen der Stadt. Diese steuert zu Beginn 10.000 Euro aus dem heimatkundlichen Arbeitskreis bei. Die Mittel stammen aus dem Verkauf einer Bilderreihe mit drei Bänden über das historische Beerfelden. Der Mehrerlös ist hier noch vorhanden. Man hofft darauf, dass auch von anderer Seite weitere Gelder den Topf für Soziale aufstocken werden und damit eine gesunde Basis schaffen.

Mittel aus dem Sozialfonds der Stadt Oberzent sind grundsätzlich nachrangig, erläuterte das Stadtoberhaupt. Sie ersetzen keine generellen Leistungskürzungen in anderen Bereichen und gleichen auch keine Kürzungen durch Pauschalierungen dauerhaft aus, sagte er. Wenn es gleichzeitig andere freiwillige Leistungen von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden oder Stiftungen gibt, dann greift der Sozialfonds nicht.

Spenden und besondere Zuwendungen der Stadt fließen in den Topf, berichtete der Bürgermeister. Zweckgebundene Gelder sollen dort zur Verfügung stehen. So könnten etwa auch Bußgelder für diese Zwecke verwendet, anstatt dass die Mittel im allgemeinen Haushalt landen. „Wichtig ist, dass schnell entschieden werden kann“, betonte er. Stiftungen könnten für diesen Zweck zu komplex und bürokratisch sein.
Die Sozialverwaltung soll über ein Budget von 500 Euro sofort entscheiden können, kündigte der Rathauschef an. Der Magistrat kann weitere Mittel nachschießen. Über deren Verwendung wird einmal jährlich im Sozialausschuss informiert. Leistungen sind bei der Sozialverwaltung zu beantragen. Notlage oder Bedürftigkeit kann dann angenommen werden, wenn Versicherungs- und/oder sonstige Sozialleistungen nicht oder nur unzureichend gezahlt werden.
Fälle von Bedürftigkeit können laut Kehrer folgende sein: wirtschaftliche Not eines Menschen oder einer Familie in Folge durch Schicksalsschläge, finanzielle Belastungen wegen besonderer Umstände, fehlende eigene Mittel zur Teilnahme von Kindern oder Jugendlichen an Freizeitaktivitäten, drohender Verlust der Wohnung oder Situationen, die zu Lebenskrisen führen können.

Horst Kowarsch (Grüne) lobte wie Thomas Ihrig (SPD) das Vorhaben. Durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und die damit verbundene Energieknappheit nehmen die sozialen Verwerfungen auch in Oberzent zu, sagte Kowarsch. Er äußerte seine Hoffnung, dass durch die Arbeit der Sozialverwaltung den Betroffenen tatkräftig geholfen werden kann.

20.10.22

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