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Eigentümer können sich im Bürgerbüro melden

(hr) (stve) Im Eberbacher Rathaus beim Amt für öffentliche Ordnung - Bürgerbüro - Leopoldsplatz 1, Zimmer E 05, wurden im Dezember folgende Fundsachen abgeliefert:

  • Geldbeutel
  • Sportbeutel
  • Ring
  • verschiedene Schlüssel
Der Eigentümer bzw. Verlierer einer Fundsache kann innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntmachung des Fundes seine Rechte an der Sache anmelden oder diese beim Bürgerbüro während der Öffnungszeiten abholen.

Meldet der Eigentümer/Verlierer sich nicht innerhalb der vorgegebenen Frist, verliert er das Recht an der Sache. Das Eigentum an den Fundsachen geht dann nach Ablauf von sechs Monaten (bei Gegenständen bis 10 Euro Wert sofort) nach Anzeige des Fundes beim Fundbüro bzw. der Polizei auf den Finder über. Verzichtet dieser auf jegliche Fundrechte, so wird die Fundsache Eigentum der Gemeinde des Fundorts.

03.01.23

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