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800 Euro Schaden

(bro) (pol) Am Mittwoch, 20. September, erhielt ein 52-jähriger Mann aus Eberbach einen zunächst vielversprechenden Anruf. Der Mann habe bei einem Preisausschreiben 39.900 Euro gewonnen. Um seinen Gewinn abzurufen, wurde er aufgefordert, eine Notargebühr in Höhe von 800 Euro in „Google-Play-Karten“ zu bezahlen.

Nachdem der Mann die Karten gekauft hatte und die jeweiligen Codes an den unbekannten Anrufer übermittelt wurden, verlief sich der Kontakt. Zu einer Gewinnauszahlung kam es nicht.

Im Falle eines Gewinnversprechens sollte man sich zunächst die Frage stellen, ob an einem Gewinnspiel teilgenommen wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, so ist es ausgeschlossen, dass man bei einem Preisausschreiben gewonnen hat.

Darüber hinaus gelten folgende Hinweise: Man sollte keine Details zu familiären und finanziellen Verhältnissen preisgeben. Außerdem sollte man sich nicht drängen und unter Druck setzen lassen. Man sollte sich die Zeit nehmen, die Angaben des Anrufers zu überprüfen. Des Weiteren sollte man die jeweilige Person unter der bekannten Nummer anrufen und sich den Sachverhalt bestätigen lassen. Wenn ein Anrufer Geld oder andere Wertsachen fordert, sollte man dies mit Familienangehörigen oder anderen nahestehenden Personen besprechen. Man sollte keine Codes von beispielsweise Playstore-Karten telefonisch übermitteln. Diese Codes sind bares Geld. Kommt einem der Anruf verdächtig vor, dann sollte man unverzüglich die Polizei unter der Nummer 110 anrufen. Ist man bereits Opfer einer Betrugsmasche geworden, sollte man die Tat unbedingt bei der Polizei anzeigen. Dies kann der Polizei helfen, Zusammenhänge zu erkennen, andere Personen entsprechend zu sensibilisieren und die Täter zu überführen. Wertsachen, z. B. höhere Geldbeträge und andere Wertgegenstände, sollten nicht daheim aufbewahrt werden, sondern auf der Bank oder im Bankschließfach.

21.09.23

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