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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Arbeitstreffen auf dem Katzenbuckel


Drei-Landräte-Treffen in Waldbrunn. V. l.: Susanne Seidel (Landkreis Miltenberg), Marion Günther und Landrat Dr. Achim Brötel (Neckar-Odenwald-Kreis), Jens Marco Scherf (Landkreis Miltenberg), Landrat Frank Matiaske (Odenwaldkreis) Bürgermeister Markus Haas, Marvin Donig (Odenwaldkreis). (Foto: Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis)

(bro) (nok/mg) Ein Arbeitstreffen der drei Landräte, Jens Marco Scherf (Landkreis Miltenberg), Frank Matiaske (Odenwaldkreis) und Dr. Achim Brötel, mit ihren jeweiligen Büroleitungen, Susanne Seidel, Marvin Donig und Marion Günther, fand vergangene Woche im Rathaus in Waldbrunn statt. Touristische Themen wie die „Römerpfade“ und das „Drei-Länder-Rad-Event“, aber auch die Vernetzung im Bereich der ärztlichen Versorgung sowie die Mehrwertsteuer in der Gastronomie standen auf der Tagesordnung. Bürgermeister Markus Haas begrüßte die Gäste und freute sich, dass die drei Landräte der Landkreise mit Odenwaldanteil den Weg an den Katzenbuckel gefunden haben.

Im Neckar-Odenwald-Kreis gibt es seit 2022 sechs „Römerpfade“, die vom Deutschen Wanderverband als kurze Qualitätswanderwege Wanderbares Deutschland zertifiziert wurden. Landrat Dr. Brötel berichtete, dass sich die neuen Wanderwege hervorragend etabliert haben und nach seiner eigenen Erfahrung sowohl durch Touristen als auch durch Einheimische gerne genutzt werden. Das Konzept der Römerpfade soll deshalb auch in den beiden Nachbarlandkreisen in Bayern und Hessen ungesetzt werden. Im Landkreis Miltenberg beschäftigt sich bereits eine Arbeitsgruppe mit der Ausarbeitung von möglichen Römerpfaden. Auch im hessischen Odenwaldkreis werden Überlegungen zur Umsetzung der Römerpfade angestellt.

Das Drei-Länder-Rad-Event 2023 war wieder ein Erlebnis für alle teilnehmenden Radbegeisterten. Trotzdem müsse der enorme Aufwand, der für die Organisation des Events hinter den Kulissen betrieben wird, hinterfragt werden, waren sich die Landräte einig. Zudem werde es immer schwieriger, geeignete Übernachtungsmöglichkeiten für die Gruppe zu finden bzw. Gastronomie und Vereine, die die Versorgung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sicherstellten. Die Landräte sprachen sich deshalb dafür aus, das Format des Events zu evaluieren. 2024 soll das Drei-Länder-Rad-Event auf jeden Fall nochmals in bewährter Form vom 1. bis 3. August stattfinden.

Als gewinnbringend wurde der Vorschlag von Landrat Scherf erachtet, den bereits bestehenden Austausch der drei Landkreise im Bereich der ärztlichen Versorgung und der Nachwuchsförderung zu verfestigen. Die Problematiken in der ärztlichen Versorgung seien in allen drei Landkreisen gleich, aber die Lösungsansätze doch sehr unterschiedlich. Durch den gegenseitigen Austausch könne man voneinander lernen. Landrat Dr. Brötel berichtete über die gelungene Zusammenarbeit mit dem Main-Tauber-Kreis. Die beiden Landkreise haben gemeinsam mit den fachspezifischen und weiterbildungsbefugten Kliniken sowie den niedergelassenen Facharztpraxen einen Weiterbildungsverbund Psychiatrie und Psychotherapie gegründet und hierzu im Sommer eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Die Partner des Verbunds sehen sich gemeinsam in der Verantwortung, sich noch stärker in der Ausbildung des fachärztlichen Nachwuchses von morgen zu engagieren.

Abschließend befassten sich die Landräte mit der Rückkehr zum Regelsteuersatz von 19 Prozent auf die Abgabe von Speisen im Restaurant zum 31. Dezember 2023. Landrat Matiaske hatte das Thema in die Runde eingebracht. Mit der Absenkung der Mehrwertsteuer auf derzeit sieben Prozent sollten die Belastungen der Branche durch die hohen Energiekosten abgefedert werden. Eine Rückkehr zum Regelsteuersatz zum Januar 2024 würde, wie der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) vor Kurzem in einer Umfrage ermittelt hat, das Aus für zahlreiche Betriebe bedeuten. Auch die Landräte Matiaske, Scherf und Brötel appellieren an die Politik im Bund und in den Ländern, dem Gastronomie-Sterben entgegenzuwirken und sprechen sich unisono entschieden gegen die Rückkehr zum Regelsteuersatz in diesem Bereich aus.

11.10.23

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