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Nachrichten > Natur und Umwelt

Regelungen gelten ab Mai 2024

(hr) Am 1. Mai tritt in Eberbach die im Oktober 2023 vom Gemeinderat beschlossene Katzenschutzverordnung in Kraft.

Ziel ist es, das Elend und Leid der verwilderten, freilebenden und herrenlosen Katzen langfristig zu verringern und die zunehmende Katzenpopulation zu regulieren.
Viele herrenlose, verwilderte Katzen befinden sich in schlechter körperlicher Verfassung: Sie sind oft verwahrlost, unterernährt und von Parasiten befallen. Nicht kastrierte Kater liefern sich Revierkämpfe mit zum Teil schweren Verletzungen und können Krankheiten (Zoonosen) übertragen.
Wer herrenlose Katzen in seinem Garten füttert, wird zum “Halter” gemäß der Katzenschutzverordnung. Das Füttern muss mit einer Kastration der Katzen und einer regelmäßigen Gesundheitskontrolle der Tiere verbunden sein, um eine unkontrollierte Vermehrung zu verhindern.
“Katzenkinder” sollten sofort gemeldet werden. Denn bereits mit vier bis sechs Monaten können diese Katzen auch wieder trächtig werden bzw. Junge zeugen. Ohne Meldung wird auch die Chance erschwert oder vertan, die Katzenkinder zu zähmen und zu vermitteln.

Gemäß der Katzenschutzverordnung müssen Katzenhalterinnen und -halter, die ihren Tieren Zugang ins Freie gewähren, die Tiere kastrieren, chippen und registrieren lassen. Die Registrierung kann über das kostenfreie Haustierregister von Tasso e. V. oder über das kostenfreie Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes (Findefix) erfolgen. Dies gilt nicht für Katzen unter fünf Monaten. Unkastrierte Katzen und Kater dürfen keinen unkontrollierten Zugang ins Freie bekommen.

Mit der Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht ist es auch möglich, dass Fundtiere, die im Tierheim abgegeben werden, schnell wieder zu ihren Besitzern zurückkehren.

Der Stadt Eberbach ist auf Verlangen ein Nachweis über die durchgeführte Kastration und Registrierung vorzulegen. Für die Zucht von Rassekatzen kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, sofern sichergestellt ist, dass es eine Kontrolle der Nachzuchten gibt.

Bei Fragen kann man sich wenden an den Tierschutzverein Eberbach - Respektiere Tiere e.V., Tel. (06271) 77345 oder 0175 7476007 (auch WhatsApp) oder an die Stadtverwaltung Eberbach, Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste, Leopoldsplatz 1, 69412 Eberbach, Tel. (06271) 87244.

E-Mail-Kontakt: stadt@eberbach.de

02.04.24

Lesermeinungen

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Von EMU (14.04.24):
.......... dann kann man sie (die Katzen ) also immer noch Essen. Na dann ist doch alles klar !!!

Von knom (06.04.24):
@Wichtel:
selbige würde aber noch besser funktionieren, wenn jeder für eine einfangene/ungefütterte Katze 10€ bekommen würde


Von Detlef (05.04.24):
an gnom
Lebender Beweis für eine gesetzliche Geburtenkontrolle.


Von Gnom (04.04.24):
gibt es pro KatzeErich, die/den man fängt oder verhungern lässt, auch Geld ??

Von Wichtel (03.04.24):
Diese Verordnung kann man eh nicht überprüfen, also warum Aufregen. Bei mir kacken die Elstern in Garten, der Fuchs kommt auch vorbei, was jetzt? Wiesloch lässt die Katzen einsperren, dabei sind noch andere Tiere Vogeljäger u.s.w. Die Welt/Menschen werden immer Toller.

Von Katzenklo  (02.04.24):
Aprilscherze werden grundsätzlich am 1. April gemacht. Und es gilt für diese kein Feiertagsverbot.

Von Keine Angabe (02.04.24):
GOTT SEI DANK!!! Hoffentlich gibt es auch bald eine Katzensteuer! So wie es auch für Hunde üblich ist. Bleibt dann nur noch die Frage wie das mit den Hinterlassenschaften von den Tieren in fremden Gärten gehandhabt werden wird 🤔.

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