Bei den Belastungen wird es zu Verschiebungen kommen
(hr) Die Stadtverwaltung Eberbach beschäftigt sich zurzeit mit der Grundsteuer für das Jahr 2025. Aufgrund gesetzlicher Regelungen müssen die sogenannten “Hebesätze” neu festgelegt werden.
Die Hebesätze werden in Prozent angegeben. Aus ihnen ergibt sich dann die tatsächlich zu zahlende Grundsteuer auf Basis des jeweiligen Messbetrags. Die Grundsteuermessbeträge wurden vom Finanzamt ermittelt und den Eigentümerinnen und Eigentümern im Grundsteuermessbescheid mitgeteilt. Sie wurden errechnet aus dem Grundsteuerwert, der sich wiederum aus dem Bodenrichtwert und der Grundstücksfläche ergibt, sowie der Grundsteuermesszahl. Die Messbeträge basieren auf den Grundstücksdaten, die die Eigentümer angegeben haben.
Die neue Grundsteuer soll “aufkommensneutral” sein, d.h. die Einnahmen für die Stadt sollen in etwa so hoch sein wie vor der Reform. Die Stadt Eberbach rechnet im Jahr 2024 insgesamt mit 2,3 Millionen Euro Grundsteuer. Um aufkommensneutral zu handeln, müsste sie ihren Hebesatz also so wählen, dass sie auch im Jahr 2025 in etwa 2,3 Millionen Euro einnimmt. Es wird allerdings davon ausgegangen, dass aufgrund einer sich deutlich verschlechternden Haushaltslage der Kommunen die Aufkommensneutralität nicht ausreichen könnte und dass die Grundsteuer für das kommende Jahr erhöht werden muss, um die rückläufigen Landeszuweisungen wie auch die steigenden Aufwendungen auszugleichen.
Aufgrund der Neuberechnung kann es außerdem zu Verschiebungen bei der Belastung von Grundstücken kommen. Die Verwaltung sieht dabei folgende Trends: Grundstücke in Bodenrichtwertzonen mit höheren Bodenrichtwerten werden tendenziell stärker belastet werden als Grundstücke in Bodenrichtwertzonen mit niedrigeren Bodenrichtwerten (z.B. in den Ortsteilen), unbebaute Grundstücke werden tendenziell eine Mehrbelastung erfahren. Verhältnismäßig kleine Grundstücke mit starker Überbauung werden eher entlastet werden (z.B. in der Altstadt), ebenso gewerblich genutzte Immobilien in Gewerbegebieten. Wohnbebauung wird - trotz des Korrektivs des 30-Prozent-Steuerabschlags für überwiegende Wohnnutzung - aufgrund der höheren Bodenrichtwerte in der Tendenz eine Mehrbelastung erfahren.
Da die Stadt nur einen Hebesatz für die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) und einen Hebesatz für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) festsetzen kann, können diese Belastungsverschiebungen nicht ausgeglichen werden.
Voraussichtlich wird der Gemeinderat im November 2024 über die künftigen Hebesätze entscheiden. Anfang kommenden Jahres will die Stadt die neuen Grundsteuerbescheide verschicken.
02.10.24
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