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Abwasserbeseitigung soll Eigenbetrieb werden

(cr) Die Eberbacher Abwasserbeseitigung soll in einen städtischen Eigenbetrieb ausgelagert werden. Das beschloss der Gemeinderat einstimmig in seiner Sitzung am 24. Oktober.

Was zur Abwasserbeseitigung gehört, nämlich das Kanalnetz, die Kläranlage, Regenüberlaufbecken und Pumpwerke, wird bisher im Gesamthaushalt der Stadt geführt. Das bedeutet, dass auch die Schulden aus den Investitionen in diese Anlagen dort auftauchen und den Gesamtschuldenstand erhöhen. Eine zu hohe Verschuldung könnte aber dazu führen, dass Haushalte von der Rechtsaufsicht nicht mehr genehmigt werden, so die Begründung. Laut Verwaltung hätten bereits die meisten Kommunen in Baden-Württemberg die Abwasserbeseitigung ausgelagert, Eberbach habe da beinahe eine Sonderstellung. Der Eigenbetrieb werde kein zusätzliches Personal erfordern, versicherte Stadtkämmerer Christian Vieser. Freie-Wähler-Stadtrat Dr. Dietmar Polzin fragte nach möglichen Kooperationen mit Nachbarkommunen. Bürgermeister Peter Reichert antwortete, dass man dafür offen sei und das dann über Verträge regeln könnte.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat in der Sitzung auch, die Förderung sogenannter Balkon-Photovoltaikanlagen mit sofortiger Wirkung einzustellen. Zuletzt hatte die Stadt pro Anlage einen Zuschuss von 200 Euro angeboten. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Preise für Balkon-PV-Anlagen deutlich gesunken seien und dass sie inzwischen sehr einfach zu installieren seien.

Die Verwaltung wurde ebenfalls mit einstimmigem Beschluss ermächtigt, die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für die neue Kindertagesstätte am Schafwiesenweg nach Ausschreibung im Kostenrahmen bis zu 186.000 Euro zu beauftragen. Der Auftrag soll ab Januar 2025 bis Ende 2027 gelten, also für drei Jahre.

Die Buslinien in Eberbach mit Ausnahme von Brombach-Hirschhorn sollen auch in Zukunft durch die Städtischen Dienste (SDE) betrieben werden. Der Beschluss war fällig, weil die bisherige Genehmigung am 6. November 2026 ausläuft und eine Vorinformation zu dem beabsichtigten Weiterbetrieb mit zeitlichem Vorlauf im EU-Amtsblatt europaweit veröffentlicht werden muss. Wenn sich innerhalb eines Jahres keine anderen Unternehmen bewerben, kann nach einem weiteren Ratsbeschluss der neue Genehmigungsantrag nach dem Personenbeförderungsgesetz beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingereicht werden. Die Genehmigung würde dann ab 7. November 2026 bis 13. Dezember 2036 gelten. Auf Nachfrage von Dr. Dietmar Polzin erklärte SDE-Leiter Wolfgang Kressel, dass das Planungsbüro für das Mobilitätskonzept beauftragt worden sei, in dem Konzept auch Aussagen zum bedarfsgerechten ÖPNV (Busverkehr) zu treffen.

In seinem Dreivierteljahresbericht zu den städtischen Finanzen erwähnte Kämmerer Christian Vieser Rückgänge bei der Gewerbesteuer und bei anderen Erträgen. Dennoch sei beim Gesamtdefizit nur noch mit rund 1 Mio. Euro zu rechnen statt der geplanten 1,4 Mio. Euro.

Unter dem Tagesordnungspunkt “Mitteilungen & Anfragen” berichtete Bürgermeister Peter Reichert, dass die Eberbacher in Stuttgart-Möhringen bei der Demonstration gegen die Schließung der Eberbacher Notfallpraxis gut wahrgenommen worden seien. Er sei sich aber nicht sicher, ob die Aktion von Erfolg gekrönt sein werde, denn die KVBW bleibe bei ihrem Plan, die Eberbacher Praxis und 17 weitere Standorte zu schließen.

AGL-Stadtrat Hubert Richter monierte, dass die Ampelanlage am Bahnübergang Berliner Straße/Friedrichsdorfer Landstraße auch die Fahrzeuge aufhalte, die nicht über den Bahnübergang, sondern geradeaus weiterfahren wollten, also parallel zu der Bahnlinie. Diese seien von der Schranke ja gar nicht betroffen. Er bat um Prüfung, ob das geändert werden könnte.
Außerdem fragte Richter nach, ob man über die nächtliche Abschaltung der Straßenbeleuchtung erneut diskutieren könne, da es um das subjektive Sicherheitsgefühl gehe, das schwer gegen Geld aufzuwiegen sei. Peter Reichert entgegnete, dass man das Thema erst im Sommer 2025 erneut evaluieren wolle.

05.11.24

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