WERBUNG


Volksbank Neckartal

Gelita

Sparkasse Neckartal-Odenwald

www.EBERBACH-CHANNEL.de / OMANO.de
19.01.2025
                   WhatsApp-Kanal
Das Wetter in: 
EBERBACH
 STARTSEITE  |  VIDEOS  |  TERMINE  |  DISKUSSION  |  ANZEIGENMARKT 

Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Ergebnisse des Quartierskonzeptes werden präsentiert

(hr) Um die kommunale Wärmeplanung in Eberbach geht es am 21. Januar 2025 in der Eberbacher Stadthalle. Die interessierte Bevölkerung ist eingeladen.

Wärmeplanungen, also die Planung der Wärmeversorgung auf lokaler Ebene, um allgemein den Wärmeverbrauch zu senken, Wärme nachhaltig zu erzeugen und Versorgungssicherheit herzustellen, gelten als wesentliche Elemente des Klimaschutzes.
Gesetzlich sind alle Kommunen verpflichtet, bis spätestens 30. Juni 2028 eine Wärmeplanung zu erstellen. Eberbach will früher fertig sein. Der Gemeinderat hat im November 2023 beschlossen, eine Wärmeplanung zu erstellen. Die MVV Regioplan GmbH aus Mannheim wurde damit beauftragt und hat auch bereits ein sogenanntes “Quartierskonzept” als Vorstufe zur Wärmeplanung erarbeitet. Dessen Ergebnisse für die Bereiche “Kernstadt” und “Nord-West” will die Stadt nun in einem “Kick-off-Meeting” am 21. Januar ab 18 Uhr in der Stadthalle präsentieren und damit “den Grundstein für die kommunale Wärmeplanung” legen, wie es in einer heutigen Pressemitteilung heißt.

Die Erkenntnisse aus dem Quartierskonzept sollen in die kommunale Wärmeplanung integriert werden. Im “Kick-off-Meeting” will man einen Überblick zum Vorgehen und den Zielen der kommunalen Wärmeplanung geben. Außerdem soll über wesentliche Aspekte des Gebäudeenergiegesetzes informiert werden und über Möglichkeiten, Gebäude mit nachhaltiger Wärme zu versorgen. Vorgesehen ist, dass es an dem Abend zunächst bis 19.15 Uhr Vorträge der Stadtwerke Eberbach und von “CLIMAP” gibt. Letzteres ist ein Informationsservice über den energetischen Zustand von Immobilien. Von 19.30 bis 20.45 Uhr sollen dann die Ergebnisse des Quartierskonzepts vorgestellt werden.

Die Wärmeplanung hat keine rechtliche Bindung. Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer sind weiterhin frei in der Wahl ihrer Beheizungstechnik.

21.12.24

Lesermeinungen

Lesermeinung schreiben

[zurück zur Übersicht]

© 2024 www.EBERBACH-CHANNEL.de / OMANO.de Druckansicht
eMail senden nach oben

[STARTSEITE]    [VIDEOS]    [TERMINE]    [DISKUSSION]    [ANZEIGENMARKT]
©2000-2024 maxxweb.de Internet-Dienstleistungen
[IMPRESSUM] [DATENSCHUTZERKLÄRUNG]


WERBUNG


Rechtsanwalt Kaschper

Catalent

Werben im EBERBACH-CHANNEL