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Gemeinderat bleibt hinter Verwaltungsvorschlag zurück - Finanzlage leicht besser als erwartet


(Foto: Hubert Richter)

(cr) In Eberbach wird es eine weitere Erhöhung der Grundsteuern geben. Das beschloss gestern Abend der Gemeinderat mehrheitlich in öffentlicher Sitzung.

Die Hebesätze werden zum 1. Januar 2026 angepasst, und zwar für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) auf 760 Prozent und für die wichtigere Grundsteuer B (bebauter/bebaubare Grundstücke) auf 550 Prozent. Die Verwaltung hatte eine deutlich stärkere Erhöhung der Grundsteuer B vorgeschlagen, nämlich auf 645 Prozent. Die letzte Anpassung war zum 1. Januar dieses Jahres erfolgt, und zwar für beide Grundsteuerarten von 400 auf 520 Prozent. Zuvor waren die Grundsteuer-Hebesätze rund 10 Jahre lang gleich geblieben.

Mit der letztjährigen Erhöhung sollte erreicht werden, dass die Grundsteuereinnahmen auf gleichem Niveau bleiben wie vor der gesetzlichen Neuordnung der Grundsteuer (so genannte “Aufkommensneutralität”). Das reichte nach Berechnungen der Verwaltung mit den 520 Prozent allerdings nicht, sondern es hätte dafür laut Kämmerei eines Hebesatzes von 534 Prozent bedurft.
Mit den vorgeschlagenen 645 Prozent wollte die Verwaltung Mehreinnahmen von knapp 540.000 Euro jährlich erzielen, um damit defizitäre Bereiche im Haushalt wie z.B. Schulen (Defizit 3,2 Mio. Euro/Jahr), Kinderbetreuung (5,2 Mio. Euro/Jahr) und Straßen/ÖPNV (3,7 Mio. Euro/Jahr) etwas besser abfedern und das Jahresdefizit im Gesamthaushalt etwas geringer halten zu können.

SPD-Fraktionssprecher Markus Scheurich beantragte stattdessen, den Hebesatz der Grundsteuer B lediglich auf 550 Prozent anzupassen. Hubert Richter (AGL) schlug einen Mittelweg (590 Prozent) vor, da Aufkommensneutralität seit 10 Jahren ja keine Erhöhung, sondern eher - gemessen an der Inflation - einen Rückgang der Steuereinnahmen bedeute. Die mehrheitlich mit 13 zu 7 Stimmen beschlossenen 550 Prozent bedeuten eine Anpassung um knapp 6 Prozent, was Mehreinnahmen aus der Grundsteuer von rund 160.000 Euro jährlich bzw. eine durchschnittliche rechnerische Mehrbelastung von knapp 11 Euro jährlich pro Kopf der Bevölkerung (gemessen an Eberbachs Einwohnerzahl) bedeutet.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer liegt seit 1. Januar 2024 bei 380 Prozent und soll auch so bleiben. Vorher hatte er seit 2005 bei 360 Prozent gelegen.

Ebenfalls gestern gab Stadtkämmerer Christian Vieser in seinem Dreivierteljahresbericht für 2025 bekannt, dass sich vor allem dank Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer um rund 500.000 Euro (dann voraussichtlich 9,7 Mio. Euro in 2025) das Jahresdefizit um gut 160.000 Euro gegenüber dem Plan verringern dürfte und dann bei rund 1,1 Mio. Euro läge. Vor ein paar Wochen hatte Vieser noch deutlich höhere Mehreinnahmen der Gewerbesteuer erwartet, aber ein Unternehmen habe inzwischen eine Reduktion um rund 3 Mio. Euro angekündigt.
Die Summe der Investitionen in 2025 werde im Kernhaushalt etwa 7,7 Mio. Euro erreichen, rund 500.000 Euro weniger als geplant. Bereinigt seien es aber nur 4,6 Mio. Euro wegen der höheren Kapitalzuführung an den Eigenbetrieb Städtische Dienste (SDE). Im Eigenbetrieb Städtische Entwässerung (SEE) werden voraussichtlich nur 1,3 statt der geplanten 2,6 Mio. Euro investiert und bei den SDE nur 1,8 von 4,8 Mio. Euro, was insgesamt den Investitionsstau in Eberbach wachsen lässt.

Den Schuldenstand bezifferten Vieser bzw. SDE-Leiter Wolfgang Kressel auf 3,9 Mio. Euro im Kernhaushalt, (264 Euro pro Einwohner), 13,8 Mio. Euro bei der SEE (935 Euro pro Einwohner) und 20,1 Mio. bei den SDE (1.358 Euro pro Einwohner). Eberbachs Gesamtverschuldung liegt somit bei 37,8 Mio. Euro (2.560 Euro pro Kopf der Bevölkerung). Die liquiden Haushaltsmittel betrugen Ende des dritten Quartals knapp 8 Mio. Euro.

28.11.25

Lesermeinungen

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Von Schöpfung  (28.11.25):
Wo soll das noch hinführen ,es werden den Bürgern immer mehr abverlangt, woher nehmen Grundsteuer Regensteuer Wasser Abwasser Strom Autoversicherung Gebeuteversicherung
Hundesteuer Lebenshaltungskosten, genug ist genug.


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