Höhere Kostendeckung wird angestrebt  (Foto: Hubert Richter)(cr) Um durchschnittlich rund 40 Prozent steigen die Bestattungsgebühren der Stadt Eberbach ab Januar 2026.
Eine entsprechende Neufassung der Satzung über die “Erhebung der Gebühren im Bestattungswesen†beschloss der Gemeinderat gestern Abend einstimmig.
Der geänderten Satzung liegt eine Gebührenkalkulation der Stadtkämmerei zugrunde. Anlass für die starke Erhöhung der Gebühren war die erhebliche Kostenunterdeckung im Friedhofsbereich in den vergangenen Jahren. Weil das Bestattungswesen aber grundsätzlich kostendeckend sein soll, wurde der Kalkulation ein Kostendeckungsgrad von 90 Prozent bei Nutzungsrechten (z.B. an Grabstellen) und 100 Prozent bei den Beisetzungsgebühren zugrunde gelegt.
Bisher kostete eine Bestattung in einem Reihengrab mit 25 Jahren Nutzungsdauer insgesamt 3.920 Euro an Gebühren, künftig 5.377 Euro. Ein Einzelwahlgrab schlug bisher mit 4.890 Euro zu Buche, künftig mit 6.737 Euro. Für ein Urnen-Reihengrab (15 Jahre) steigen die Gesamtgebühren von 1.010 Euro auf 1.510 Euro, im Kolumbarium (15 Jahre) von 1.708 Euro auf 2.288 Euro.
28.11.25
|