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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Satzungsentwurf für Zweckverband GIP eingebracht

(ub) Die Gründung des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet GIP (Gewerbe im Park)" kann aus Schönbrunner Sicht erfolgen. Nach eingehender Beratung des 1. Satzungsentwurfes billigten alle Gemeinderäte einstimmig die neue Verbandssatzung.
Die Stadt Eberbach und die Gemeinde Schönbrunn wollen für die gemeinsame Nutzung des interkommunalen Gewerbegebietes "GIP" künftig einen Zweckverband gründen. Der Sitz des Zweckverbandes wird in Eberbach sein. Zwischen den beiden Zweckverbandsmitgliedern und der bestehenden vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (vVG) Eberbach-Schönbrunn wurden in den letzten Tagen die Kompetenzen abgestimmt. Die vVG behält das Recht auf die verbindliche Bauleitplanung innerhalb des GIP, der neu zu gründende Zweckverband wird für die Erschließungsplanung und deren Umsetzung zuständig sein. Für die Erschließung des GIP mit Wasser, Abwasser und Straßen wird dem Zweckverband die Abgabehoheit übertragen. Zur äußeren Erschließung des GIP wird die Stadt Eberbach die Kanalisationsarbeiten öffentlich ausschreiben. Die Wasserversorgung des Gewerbegebietes erfolgt aus dem öffentlichen Netz der Gemeinde Schönbrunn. Trotz der exponierten Lage des Gewerbeparks ist nach Auskunft von Kämmerer Karlheinz Wagner eine ausreichende Wasserkapazität auch für wasserintensive Betriebe vorhanden. Allerdings sei der Wasserverbrauch in Privathaushalten häufig höher als in Gewerbebetrieben, betonte Bürgermeister Roland Schilling. Das Abwasser des GIP muss künftig über den Hauptsammler abgeführt werden. An einem Übergabeschacht in Allemühl wird es der Stadt Eberbach zur abschließenden klärtechnischen Behandlung übergeben. Schönbrunn erhofft sich , dass die Übernahme der Ver- und Entsorgungsanlagen innerhalb des GIP für die Gemeinde kostenneutral bleibt und sich nicht negativ auf die Gebühren und Beiträge auswirken wird. Allerdings schließt Hauptamtsleiter Karl Wilhelm nicht aus, dass es zur unterschiedlichen Gebührenkalkulation für das GIP und den Privathaushalten kommen kann.
Der Zweckverband wird aus einem Verbandsvorsitzenden und der Verbandsversammlung bestehen. Die beiden Organe sind ehrenamtlich tätig, sie erhalten Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen. Eberbach und Schönbrunn werden neben den beiden Bürgermeistern zehn weisungsgebundene Vertreter, davon sechs aus Eberbach und vier aus Schönbrunn, in der Verbandsversammlung stellen.
Im Satzungsentwurf hat sich die Gemeinde Schönbrunn eine Sperrklausel vorbehalten. Innerhalb von zwei Wochen kann der kleinere Vertragspartner Schönbrunn gegen die Beschlüsse der Verbandsversammlung Einspruch einlegen, wenn der Beschluss von besonderer Wichtigkeit oder erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung ist. Schilling legt großen Wert auf diesen Passus, um künftig nicht "untergebuttert" zu werden. Gemeinderat Hans-Jürgen Heiß bat Karl Wilhelm nochmals um Überprüfung des Verbandstextes. Einerseits könne Eberbach und Schönbrunn nur einheitlich alle Stimmen als Verbandsmitglied abgeben, andererseits ist von einer Abstimmungsbeschluss von mindestens zwei Dritteln der Stimmen der vertretenden Verbandsmitglieder die Rede.
Der grundsätzlich öffentlich tagende Zweckverband wird für die Erledigung der laufenden Aufgaben einen Geschäftsführer bestellen. Seine Zuständigkeiten wird der neue Zweckverbandsvorsitzende durch Dienstanweisung regeln. Angelehnt an die Vorgaben der Eberbacher Haushaltssatzung darf der künftige Verbandsvorsitzende Rechtsgeschäfte bis zu 40.000 Euro tätigen.
Der künftige Zweckverband wird sich über staatliche Zuschüsse, Beiträge Dritter , Erträge und Darlehen finanzieren. Sofern dieses Budget nicht ausreicht, werden Eberbach und Schönbrunn die Aufwendungen über eine Jahresumlage finanzieren. Der Eberbacher Anteil der Jahresumlage beträgt 75%, der Schönbrunner Anteil 25%.
Einige Leistungen will Schönbrunn gegen Rechnung für das Gewerbegebiet „GIP“ erbringen und erhofft sich somit eine Kostenreduzierung bei der eigenen Jahresumlage.

27.05.04

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