29.03.2024

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Wahlscheinantrag per Internet

(hr) (stve) Zur Bundestagswahl am 18. September 2005 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten (persönlich, schriftlich, Telegramm, Fernschreiben, Telefax) auch in dokumentierbarer elektronischer Form beantragt werden gemäß § 27 BWO. Die Stadtverwaltung Eberbach bietet die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf ihrer Homepage (s.u.) an.
Beim Aufruf des Links "Wahlscheinantrag zur Bundestagswahl" erhält man ein Erfassungsformular für die Antragsdaten mit dem Muster einer Wahlbenachrichtigungskarte. Die Daten auf der Wahlbenachrichtigungskarte müssen in das Antragsformular eingetragen werden. Man kann sich die Unterlagen nach Hause oder an eine Versandanschrift senden lassen. Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten die Antragsdaten nicht mit dem Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhält der Antragsteller automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden anschließend per Post zugestellt. Fragen zum Antragsverfahren beantwortet Rainer Menges, Tel. (06271) 87244, oder das Bürgerbüro, Tel. (06271) 87235. Die Beantragung eines Wahlscheines stellt eine Ausnahme zur Urnenwahl dar und soll nur genutzt werden, wenn sich ein Bürger am Wahltag aus einem wichtigen Grund außerhalb seines Wahlbezirks aufhält, er seine Wohnung in einen anderen Wahlbezirk verlegt und er sich ins dortige Wählerverzeichnis nicht eingetragen hat oder aus beruflichen Gründen, wegen hohen Alters oder wegen seines körperlichen bzw. gesundheitlichen Zustandes den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.

Des weiteren gibt es die Möglichkeit, den Wahlscheinantrag per E-Mail zu stellen. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Grund des Antrages
  • Vorname, Name und Anschrift des Wahlberechtigten
  • Wahlbezirk und Nummer des Wahlbezirks, in dessen Wählerverzeichnis der Wahlberechtigte eingetragen ist
  • Wählernummer des Wahlberechtigten
  • Geburtsdatum des Wahlberechtigen.
Die Antragsteller werden darauf hingewiesen, dass sie ihre Daten freiwillig sowie grundsätzlich unverschlüsselt weitergeben. Die Speicherung der Daten erfolgt nur vorübergehend.

Letzter Termin für die Beantragung eines Wahlscheins per Internet oder E-Mail ist der 13. September 2005.

Infos im Internet:
www.eberbach.de


20.08.05

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