27.04.2024

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Gemeinde informiert über Hochwasserschutz

(ub) Mit den seit 2003 geänderten Regelungen des baden-württembergischen Wasserhaushaltsgesetzes machte die Schönbrunner Verwaltung gestern den Gemeinderat vertraut. Tangiert sind Überschwemmungsgebiete, die im baurechtlichen "Außenbereich" liegen und Grundstücke, die in der Hochwassergefahrenkarte Baden-Württemberg nicht aufgeführt werden, aber zum hochwassergefährdeten Gebiet im "Innenbereich" zählen. Schönbrunn ist von diesen Regelungen im Außenbereich nur entlang der am Neckar verlaufenden Gemarkungsgrenze betroffen. Im Bereich des "Neckarhäuser Hofes" und südlich des "Hirschhorner Halses" an der Tunnelein- und -ausfahrt sind einige private Grundstücke tangiert. Im Einzelfall kann bei den ausgewiesenen Flächen eine wasserrechtliche Genehmigung beispielsweise bei baurechtlichen Maßnahmen, Umbauten, Baum- und Strauchpflanzungen usw. durch die Untere Wasserbehörde im Landratsamt Heidelberg erforderlich sein, wenn Grundstücke im Überschwemmungsgebiet liegen oder als hochwassergefährdet ausgewiesen sind. Die Karten liegen seit dem 12. Januar bei der Gemeinde Schönbrunn aus und können ebenso in Neckargemünd und Eberbach eingesehen werden.

26.01.06

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