28.04.2024

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Zur Trunkenheitsfahrt und zum Fahren ohne Fahrerlaubnis ermächtigt

(jc) (pol) Aufgrund seiner unsicheren Fahrweise fiel ein 20jähriger aus Eberbach am Sonntagmorgen gegen 2.30 Uhr einer Streife des PR Eberbach auf. Der 20-jährige überfuhr beim Abbiegen von der Leininger Straße in den Schlüsselacker den dortigen Bordstein, weshalb er einer Verkehrskontrolle unterzogen werden sollte. Hierauf beschleunigte er seinen Pkw Opel zunächst stark, um kurz danach in eine Parklücke im Schlüsselacker einzuparken. Beim Einparken beschädigte er dann eine Hecke. Bei der Kontrolle stellte sich schnell heraus, dass der 20-jährige Pkw-Führer deutlich alkoholisiert war. Ein durchgeführter Alcomattest ergab eine Alkoholkonzentration von 1,52 Promille. Der Pkw-Führer wurde daraufhin zum Revier Eberbach verbracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Weitere Ermittlungen ergaben noch, dass der 20-jährige nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis war. Er gelangt nun wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Anzeige.
Der Beifahrer des 20jährigen, ein 22-jähriger aus Bietigheim-Bissingen, war ebenfalls stark alkoholisiert. Bei ihm ergab ein Alcomattest eine Alkoholkonzentration von 1,06 Promille. Da es sich bei dem Pkw Opel um das Fahrzeug des 22-jährigen handelte und er den Pkw dem 20-jährigen überlassen hatte, gelangt nun auch der 22-jährige Beifahrer wegen Ermächtigen zur Trunkenheitsfahrt und zum Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Anzeige. Bei dem 22-jährigen wurde ebenfalls eine Blutprobe entnommen, sein Führerschein wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Heidelberg beschlagnahmt.


03.06.07

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