28.03.2024

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Innenbereich eindeutig festgelegt


Künftig genehmigungsfrei: Einzäunungen im Bereich "Bachgarten". (Foto: Hubert Richter)

(hr) Eine "Klarstellungssatzung" beschloss heute der Eberbacher Gemeinderat für den Ortsteil Pleutersbach. Darin wird die genaue Abgrenzung des Bereichs "Bachgarten" festgelegt, der somit baurechtlich als "Innenbereich" gilt.

Die Satzung war erforderlich, weil bisher nicht klar war, ob die an den Pleutersbach angrenzenden Gartengrundstücke zum "Innenbereich" oder zum "Außenbereich" zu zählen sind. In letzterem Fall wären die vorhandenen Einzäunungen bei Erneuerung nämlich genehmigungspflichtig. Im "Innenbereich" sind solche Einzäunungen grundsätzlich genehmigungsfrei. In der Vergangenheit kam es wegen der Frage der Genehmigungspflicht nämlich zu Verfahren beim Baurechtsamt in Heidelberg, die bislang ungeklärt sind. Außerdem hatten Arbeiten an den Zaunerneuerungen Nachbarstreitigkeiten ausgelöst. Die neue Satzung soll für Rechtsklarheit sorgen.


19.02.09

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