28.03.2024

Nachrichten > Vermischtes

Die Fundsachen können vom Eigentümer abgeholt werden

(bro) (stve) Beim Amt für öffentliche Ordnung - Bürgerbüro - Leopoldsplatz 1, Zimmer E 05, wurden im Monat Juli folgende Fundsachen abgeliefert:

  • Handtasche
  • Handy
  • Armbanduhr
  • Kindergeldbeutel
  • Verschiedene Brillen
  • Ring
  • Verschiedene Schlüssel
  • Fahrräder
Eine Fundsache kann vom Eigentümer bzw. Verlierer innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntmachung des Fundes, seine Rechte an der Sache anmelden, oder diese beim Bürgerbüro während der Öffnungszeiten abholen. Meldet der Eigentümer/Verlierer sich nicht innerhalb der vorgegebenen Frist, so verliert er das Recht an der Sache. Das Eigentum an den Fundsachen geht dann nach Ablauf von sechs Monaten (bei Gegenständen bis 10 Euro sofort) nach Anzeige des Fundes beim Fundbüro bzw. der Polizei auf den Finder über. Verzichtet dieser auf jegliche Fundrechte, so wird es Eigentum der Gemeinde des Fundortes.

04.08.10

© 2010 www.EBERBACH-CHANNEL.de / OMANO.de