20.04.2024

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Abkochgebot nur noch in Richtung Lindach

(hr) Nachdem seit 22. September das Eberbacher Trinkwasser noch in Teilen des Netzes nur abgekocht verzehrt werden konnte, wurden die Auflagen des Gesundheitsamts heute Nachmittag weiter gelockert.

Wie die Stadtverwaltung mitteilte, wurde das Abkochgebot nach Rücksprache mit dem Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises für weitere Bereiche aufgehoben. "Die endgültige Befundung der mikrobiologischen Beprobung der repräsentativen Entnahmestellen war einwandfrei", heißt es in der städtischen Mitteilung. Die erforderlichen Chlorwerte hätten im Großteil des Netzes beibehalten werden können.

Für folgenden Bereich gilt das Abkochgebot vorerst weiter: Förderleitung nach Lindach mit Bahnhäuser zwischen Eberbach und Lindach, Wohnsiedlung „Neckarelzer Landstraße“ und Schleuse Rockenau.

Folgende Maßnahmen sind in diesen Bereichen weiterhin zu beachten:

  • Wasser vor dem Verzehr und zur Zubereitung von Lebensmitteln inkl. Heißgetränken abkochen
  • Zähne putzen nur mit vorher abgekochtem Wasser oder Mineralwasser
  • Großflächige Wunden sind vor dem Duschen wasserdicht abzudecken
  • Für die Reinigung von Geschirr in der Spülmaschine ist ein Programm mit mind. 60 Grad zu wählen
  • Wäschewaschen in der Waschmaschine bei mind. 40 Grad ist unbedenklich
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01.10.14

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