29.03.2024

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Die Fundsachen können vom Eigentümer abgeholt werden

(bro) (stve) Beim Amt für öffentliche Ordnung - Bürgerbüro - Leopoldsplatz 1, Zimmer E 05, wurden im Monat April folgende Fundsachen abgeliefert:

  • Krücke
  • Gehstock
  • Wollmütze
  • Navigationsgerät
  • Zugangskarte
  • Verschiedene Schlüssel
  • Verschiedene Jacken
An einer Fundsache kann der Eigentümer bzw. Verlierer innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntmachung des Fundes seine Rechte anmelden oder diese beim Bürgerbüro während der Öffnungszeiten abholen. Meldet der Eigentümer/Verlierer sich nicht innerhalb dieser, verliert er das Recht an der Sache. Das Eigentum an den Fundsachen geht dann nach Ablauf von sechs Monaten (bei Gegenständen bis 10 Euro Wert sofort) nach Anzeige des Funds beim Fundbüro bzw. der Polizei auf den Finder über. Verzichtet dieser auf die Fundrechte, wird die Fundsache Eigentum der Gemeinde des Fundorts.

08.05.18

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