29.03.2024

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Verwaltungsgebühren neu festgesetzt - Ausschüsse bleiben vorerst erhalten

(hr) Der Eberbacher Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung Ende Oktober einstimmig eine neue Verwaltungsgebührensatzung beschlossen.

In dieser Satzung, die zum 1. Dezember 2018 in Kraft treten soll, werden die Gebühren festgelegt, die für einzelne Amtshandlungen der Stadtverwaltung erhoben werden. Dem Gebührenverzeichnis liegt eine umfangreiche Kalkulation zugrunde.
Die Verwaltungsgebühren wurden letztmals im Jahr 2010 neu festgesetzt. Jetzt war eine Anpassung erforderlich, denn die Gebühren sollen grundsätzlich in kostendeckender Höhe festgesetzt werden, und die Kosten - insbesondere für das Personal - sind zwischenzeitlich gestiegen.

Vertagt wurde die Entscheidung über den Vorschlag der Verwaltung, die beschließenden Ausschüsse des Gemeinderats abzuschaffen und die Hauptsatzung entsprechend zu ändern. AGL-Stadtrat Lothar Jost hatte die Vertagung beantragt. Er meinte, dass darüber der im kommenden Jahr neu zu wählende Gemeinderat entscheiden solle und nicht der amtierende Gemeinderat kurz vor Ende der Amtsperiode. Mit knapper Mehrheit wurde Josts Vorschlag angenommen.
In der Hauptsatzung der Stadt Eberbach ist geregelt, dass Verwaltungs- und Finanzausschuss, Bau- und Umweltausschuss sowie der Werksausschuss beschließende Ausschüsse sind, das heißt in Ihnen werden anstelle des Gemeinderats Beschlüsse gefasst. Meist geht es dabei um Entscheidungen, die von geringerer Bedeutung oder mit geringeren finanziellen Folgen behaftet sind als die üblichen Ratsbeschlüsse.

17.11.18

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