29.03.2024

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Trinkwasser muss vorsorglich abgekocht werden

(cr) (gs) In Schönbrunn wurde heute Nachmittag ein Abkochgebot für das Trinkwasser erlassen, nachdem bei einer Routineuntersuchung eine Wasserverunreinigung mit coliformen Keimen (Escherichia coli) festgestellt worden war.

Betroffen davon ist vorerst nicht die Gesamtgemeinde, sondern nur der Ortsteil Schönbrunn. Da das Trinkwasser aufgrund des Probeergebnisses nicht mehr den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht, muss es aus Vorsorgegründen abgekocht werden. Dabei ist zu beachten, dass das Wasser kurz aufsprudeln muss. Das gleiche gilt für solches Wasser, das zwar nicht zum Trinken bestimmt ist, aber bei der Herstellung, Bearbeitung, Abfüllung oder Verpackung von Lebensmitteln unmittelbar oder mittelbar mit diesen in Berührung kommt (z.B. Salatputzen, Zähneputzen), sei es auch nur infolge der Reinigung von Geräten oder Gefäßen.

Bei den festgestellten Keimen handelt es sich laut Gemeinde nicht um Krankheitserreger, sondern um sogenannte Indikatorkeime. Da die Untersuchung auf Krankheitserreger wegen der zu großen Anzahl der in Frage kommenden Erreger nicht möglich ist, wurden vom Gesetzgeber Indikatorkeime (Escherichia coli und coliforme Keime) festgelegt, die routinemäßig nachgewiesen werden können. Werden diese Keime nachgewiesen, muss davon ausgegangen werden, dass verunreinigtes Oberflächenwasser in die Versorgungsanlage gelangt ist. Es kann somit nicht ausgeschlossen werden, dass auch Krankheitserreger mit eingedrungen sind, deshalb wird aus Vorsorgegründen das Abkochgebot erlassen.
Als Ursache für den Eintrag der Keime kommen eventuell laufende Sanierungsarbeiten am Hochbehälter Schönbrunn in Betracht.

Als Telefonnummern für Rückfragen wurden 06272 9300-40 und 0173 3283537 mitgeteilt.


25.09.19

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