16.04.2024

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Abkochgebot bleibt vorerst bestehen - Leitungsnetz wird gespült


Auch in Schönbrunner Haushalten sollten die Leitungen durchgespült werden, damit das Chlor überall wirken kann. (Foto: Hubert Richter)

(cr) Aufgrund der Trinkwasserverunreinigung in Schönbrunn gilt noch immer das Abkochgebot im Ortsteil. Zusätzlich wird das Wasser seit vorgestern Abend gechlort. Weitere Ortsteile der Gesamtgemeinde Schönbrunn können ihr Wasser bedenkenlos nutzen.

Nach der Feststellung von sogenannten Indikatorkeimen im Trinkwasser wurde vorgestern das Abkochgebot für den Ortsteil Schönbrunn erlassen. Und nur direkt im dortigen Ortsteil sei das Abkochen von Wasser, das mittelbar und unmittelbar mit Lebensmittel in Berührung komme, erforderlich, so die Aussage der Gemeindeverwaltung Schönbrunn auch heute morgen. Am Vormittag soll eine weitere Beprobung stattfinden, mit dem Ergebnis wird am kommenden Montag gerechnet. Das Abkochgebot werde erst nach Absprache mit dem Gesundheitsamt aufgehoben, so der Mitarbeiter der Verwaltung weiter.

Die drei Quellen seien sauber, die Verunreinigung gebe es nur innerhalb Schönbrunns. Woher die Verunreinigung kommt, ist noch unklar.

Über WhatsApp teilte die Gemeindeverwaltung soeben mit, dass in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt beschlossen worden sei, das Trinkwasser mithilfe einer mobilen Chloranlage mit Chlor zu desinfizieren. Dem Trinkwasser werde dabei die nach Trinkwasserverordnung zulässige Menge an Chlor zugegeben. Ein leichter Chlorgeruch sei nicht auszuschließen. Die Gemeinde weist darauf hin, dass Personen, die an einer Chlorallergie leiden, das desinfizierte Wasser nicht zu sich nehmen sollten. Mit Chlor desinfiziertes Wasser ist außerdem für Aquarien ungeeignet.
In der Folge der Chlorung werde das gesamte Leitungsnetz gespült, und zwar so lange, bis an jeder Entnahmestelle ein Chlornachweis vorliege. Damit solle sichergestellt werden, dass das gesamte Versorgungsnetz und die dazugehörigen Speicherbehälter desinfiziert werden. Die Gemeinde empfiehlt, die Hausinstallation durch Öffnen einiger Entnahmestellen ebenfalls durchzuspülen.
Das bestehende Abkochgebot müsse so lange eingehalten werden, bis eine einwandfreie bakteriologische Wasseruntersuchung vorliege. Die Aufhebung des Abkochgebots werde man öffentlich bekannt geben.
Es wird noch darauf hingewiesen, dass die eingesetzte Chlorkonzentration zu keiner gesundheitlichen Beeinträchtigung führen könne und auch die Beendigung der Chlorung öffentlich bekannt gegeben werde.

Bei der gestrigen Gemeinderatssitzung in Eberbach wurde darüber informiert, dass der Eberbacher Ortsteil Pleutersbach, der Wasser aus der Gemeinde Schönbrunn erhält, davon nicht betroffen sei.


27.09.19

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