28.03.2024

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Hochwassergefährdete Autowerkstatt und Mini-Weihnachtsbaumkultur

(cr) Der Errichtung einer KFZ-Werkstatt an der Itter wurde am 16. Januar in der ersten Bau- und Umweltausschusssitzung in diesem Jahr ebenso zugestimmt wie einer kleinen Weihnachtsbaumkultur in Brombach.

Ohne Diskussion wurde der Nutzungsänderung einer ehemaligen Lager- und Montagehalle in eine Kfz-Reparaturwerkstatt zugestimmt. Da die Ausführung bereits ohne Einholung einer baurechtlichen Genehmigung erfolgt sei, sei dies zu missbilligen, so die Verwaltung. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die Werkstatt unterhalb der Hirschhorner Landstraße gemäß der Hochwassergefahrenkarte Baden-Württemberg im Überschwemmungsgebiet liege und sich auf dem Grundstück eine Altlast befinde.

Im Plangebiet “Burghälde” darf nach dem Willen des Gremiums ein Einfamilienhaus gebaut werden. Mit diesem Vorhaben werde dort laut dem kommissarischen Bauamtsleiter Karl Emig eine Baulücke geschlossen. In Badisch Igelsbach soll eine Scheune umgebaut werden.

Für eine nur 15 Quadratmeter kleine Weihnachtsbaumkultur im Ortsteil Brombach gaben die Ratsmitglieder ebenfalls grünes Licht. Dort sollen laut Antrag Nordmanntannen für private Nutzung angepflanzt werden. Stadtrat Rolf Schieck (SPD) meinte, dass er eine rein private Nutzung nicht nachvollziehen könne. Bürgermeister Peter Reichert erläuterte die Vorgehensweise bei der Pflanzung und meinte, dass die Bäume nach etwa 8 bis 12 Jahren ihre Höhe als Weihnachtsbäume erreicht haben könnten und auf der kleinen Fläche keine Bäume zum Verkauf übrig bleiben dürften. Wegen der etwa 25 kleinen Bäumchen, von denen im Laufe der Jahre während des Wachstums regelmäßig einzelne Pflanzen entnommen werden müssen, wurde die Stadt Eberbach vom Amt für Landwirtschaft und Naturschutz beim Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Eigentlich sind in Baden-Württemberg Weihnachtsbaumkulturen erst ab einer Fläche von 2.000 qm genehmigungspflichtig. Kleinere Flächen müssen nur dann genehmigt werden, wenn die Bäume höher als 3 Meter werden.


20.01.20

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