29.03.2024

Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Stadtparlament steht trotz Widerspruch zum ablehnenden Bescheid - Landratsamt soll entscheiden

(hr) Ein Nachspiel hatte das im letzten Jahr für unzulässig erklärte Bürgerbegehren zur Windkraftnutzung auf dem Hebert (wir berichteten) heute im Eberbacher Gemeinderat.

Stadtrat Lothar Jost, eine der drei Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens, hatte am 13. Oktober 2019 gegen den ablehnenden Bescheid der Stadt Widerspruch eingelegt. Der mittlerweile pensionierte Profi-Jurist, der früher das Eberbacher Rechtsamt leitete, hatte in seinem Widerspruch den Bescheid der Stadt Eberbach für rechtswidrig erklärt und diese Auffassung ausführlich auf zehn Seiten begründet. Der Gemeinderat hatte heute darüber zu entscheiden, ob Jost mit seinem Widerspruch richtig liegt oder ob die Ablehnung des Bürgerbegehrens rechtens war.

Zur Klärung dieser Frage hat die Stadtverwaltung erneut einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht hinzugezogen, und zwar denselben, der schon die Ablehnung des Bürgerbegehrens empfohlen hatte. Das kritisierte AGL-Stadträtin Kerstin Thomson heute, denn so könne die anwaltliche Stellungnahme zum Widerspruch keinesfalls objektiv sein. Der Anwalt kam dann auch zu der Überzeugung, dass der Gemeinderat im September 2019 rechtmäßig entschieden hat, das Bürgerbegehren abzulehnen, weshalb die Stadt dem Widerspruch Josts nicht abhelfen könne.
Die Gemeinderatsmitglieder schlossen sich mehrheitlich bei drei Gegenstimmen der AGL dieser Auffassung an. Nun muss das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises als übergeordnete Widerspruchsbehörde entscheiden, ob Josts Widerspruch stattgegeben wird oder nicht.

30.01.20

© 2020 www.EBERBACH-CHANNEL.de / OMANO.de