29.03.2024

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Ungenehmigte Pfade sind haftungsrechtlich problematisch


Gesperrter illegaler Trail in der Nähe des Breitenstein-Gebiets. (Foto: Hubert Richter)

(bro) (stve) In verschiedenen Eberbacher Waldbereichen sind in den letzten Monaten Mountainbike-Strecken, sogenannte Single-Trails, quer durch den Wald entstanden. Hier wurden laut Stadtverwaltung ungenehmigt und ohne Absprache mit dem Waldbesitzer schmale, über Stock und Stein bergab führende Fahrradstrecken angelegt und zum Teil zusätzlich mit Rampen, Steilkurvenbegrenzungen und andere Verbauungen versehen, um sie für die Nutzer attraktiver zu gestalten.

Das Landeswaldgesetz Baden-Württemberg regelt, dass das Radfahren im Wald nur auf geeigneten Wegen und Straßen mit einer Mindestbreite von zwei Metern erlaubt ist. Auf unbefestigten Trassen im Wald, Fußwegen, Sport- und Lehrpfaden sowie abseits der Wege ist das Radfahren grundsätzlich verboten.

Nachdem die Nutzung und die Anzahl dieser illegalen Strecken zugenommen hat, hat sich die Stadtförsterei dazu entschlossen, das weitere Vorgehen mit der Verwaltungsspitze im Rathaus abzustimmen, denn: "Wenn wir es wissen und dulden, machen wir uns haftbar", da sind sich Bürgermeister und die Förster einig.

„Wir freuen uns, wenn Menschen die Nähe zur Natur suchen und das Radfahren ist im Stadtwald auf Forstwegen auch weiterhin möglich“, betonen diese. Stadtverwaltung, Forst, Mountainbiker und Naturpark befinden sich schon seit längerem im Dialog, wie und unter welchen Voraussetzungen Mountainbike-Touren bzw. Single-Trails im Eberbacher Stadtwald ausgewiesen werden können. Das Konzept hierzu muss allerdings noch ausgearbeitet, rechtlich abgesichert und letztlich vom Waldbesitzer und der Unteren Forstbehörde beim Landratsamt genehmigt werden.

Besonders kritisch wird gesehen, dass manche Biker die Trails bis in die Dunkelheit befahren, denn gerade während der Dämmerungs- und Nachtstunden seien Wildtiere besonders empfindlich und sollten so wenig wie möglich in ihrem Lebensraum gestört werden.

Die ungenehmigten Pfade seien haftungsrechtlich problematisch, und mit ihnen werde auf andere Waldbesucher sowie die Rückzugsräume von Pflanzen und Wildtieren keine Rücksicht genommen. Daher könnten sie nicht geduldet werden, so die Stadtverwaltung.

30.04.20

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