16.04.2024

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Höhere Bestattungsgebühren - Achte Kindergartengruppe ab 2021 notwendig

(hof) Neben den Tagesordnungspunkten rund um die Bürgermeisterwahl und den Verkauf zweier Baugrundstücke an die Deutsche Post AG befasste sich der Waldbrunner Gemeinderat dieser Tage auch mit den Einwendungen zum Baugebiet Hohe Straße im Ortsteil Mülben.

Trotz einigen Beschwerden bzw. Bedenken seitens der Angrenzer und des NABU Waldbrunn, insbesondere zur geplanten Bauhöhe bzw. im Zusammenhang mit einer weiteren „Zersiedelung“ und Flächenversiegelung, folgte das Gremium dem Verwaltungsvorschlag, billigte den Entwurf des Bebauungsplans und gab diesen zur Offenlegung frei.

Ebenso stimmte das Gremium der Aufnahme eines Darlehens für den Wasserversorgungsbetrieb in Höhe von 250.000 Euro zu, bevor Anne Simon von der Gemeindeverwaltung die neuen Bestattungsgebühren präsentierte. Eine Neukalkulation wird alle drei Jahre notwendig, um den Kostendeckungsgrad anzupassen und um die neuen Bestattungsformen wie Rasengräbern und Rasenurnengräbern aufzunehmen.
Die Gesamteinnahmen prognostiziert Kämmerer Joachim Gornik auf 119.000 Euro im kommenden Jahr. Damit soll ein Kostendeckungsgrad im Bestattungswesen von etwa 70 Prozent beibehalten werden. Im Schnitt stimmten die Kommunalpolitiker einer Gebührenerhöhung zwischen 12 und 20 Prozent zu. Dabei wurde auch der Trend zu mehr Urnenbestattungen berücksichtigt, indem in diesem Bereich Gebühren nahezu kostendeckend in Rechnung gestellt werden.
Zu den alternativen Bestattungsformen gehören das Raseneinzelwahlgrab (Kosten 2.520 Euro) und Urnenrasenwahlgräber (1.180 Euro). Hinzu kommen Kosten für Belegungsschilder (Sandstein/Gedenkstein) in Höhe von 330 Euro. Die Kosten eines Einzelwahlgrabs für Erwachsene mit Sockelbefestigung wurden um 13,5 Prozent auf 2.520 Euro erhöht, ein Doppelgrab kostet künftig 4.200 Euro.
Während bei den Urnengräbern eine nahezu komplette Kostendeckung vorgesehen wird, verzichtet man bei Erdbestattungen aus sozialen Gründen auf die vollständige Berechnung, ließ Gornik das Gremium auf Nachfrage wissen. Ansonsten müsste man beispielsweise für das Doppelwahlgrab mit Sockel 7.035 Euro berechnen.
Auch diverse Dienstleistungen wie Grabräumung, Stellung von Sargträgern etc. wurden neu berechnet und entsprechend erhöht.

Nach der Auftragsvergabe für die Bauendreinigung des sanierten Rathauses in Strümpfelbrunn stimmte der Gemeinderat dem Erwerb eines Grundstücks mit einem Teilbereich des Friedhofs Schollbrunn zu. Dieses befand sich bisher im Eigentum der Ev. Pflege Schönau.

Anschließend stimmte das Gremium dem Verkauf eines Bauplatzes im Gebiet Wilhelmstraße im Ortsteil Weisbach und einem Bauantrag im Ortsteil Mülben, Im Krappenwald 9, zu.

Abschließend billigte der Gemeinderat die Kindergartenbedarfsplanung, die vorsieht, dass im Kindergartenjahr 2021/2022 die Einrichtung einer achten Kindergartengruppe notwendig wird.

07.12.20

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