19.04.2024

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N�chtliche Bewegungsfreiheit w�hrt nur vier Stunden

(hr) Wie das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises heute Abend bekannt gab, wird nun doch wieder im Wege einer Allgemeinverf�gung eine n�chtliche Ausgangssperre verh�ngt.

Die Bewegungsfreiheit der Eberbacher B�rgerinnen und B�rger in den Nachtstunden w�hrt nur kurz: Nachdem ab heute die seit 12. Dezember landesweit geltende n�chtliche Ausgangssperre aufgrund eines Gerichtsbeschlusses aufgehoben wurde (wir berichteten), werden die Menschen ab morgen, 12. Februar, 0 Uhr, nun doch wieder bis 5 Uhr in ihren eigenen vier W�nden eingesperrt.
Grundlage daf�r ist eine Allgemeinverf�gung, mit der das Gesundheitsamt in Heidelberg einen Erlass des baden-w�rttembergischen Sozialministeriums umsetzt. In dem Erlass steht, dass die Gesundheits�mter vor Ort n�chtliche Ausgangsbeschr�nkungen von 21 bis 5 Uhr per Allgemeinverf�gung umsetzen m�ssen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge in einem Land- oder Stadtkreis bei einem diffusen Infektionsgeschehen �berschritten ist und bei Ber�cksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzma�nahmen die wirksame Eind�mmung der Verbreitung von Erkrankungen mit dem Coronavirus ansonsten gef�hrdet ist.

Wie bereits berichtet, liegt die 7-Tage-Inzidenz im Rhein-Neckar-Kreis heute bei etwa 68, und es wurde offenbar festgestellt, dass die n�chtliche Ausgangssperre unumg�nglich ist, um die Verbreitung von Covid-19 wirksam eind�mmen zu k�nnen. Laut der Mitteilung des Landratsamts gilt eine gleichlautende Allgemeinverf�gung ab morgen 0 Uhr auch im Neckar-Odenwald-Kreis.

11.02.21

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