28.03.2024

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Öffentliche Gebäude vorerst nicht mehr beleuchtet


Der bisher allabendlich beleuchtete Ohrsbergturm ist seit gestern in Eberbach wohl das auffälligste "Opfer" des novellierten Naturschutzgesetzes. (Foto: Hubert Richter)

(hr) Bis Ende September werden in Eberbach die Fassaden öffentlicher Gebäude nicht mehr beleuchtet. Betroffen davon ist neben den historischen Stadttürmen und weiteren Bauwerken im Stadtgebiet auch der Ohrsbergturm.

Die Stadt setzt damit eine neue gesetzliche Vorgabe des Landes Baden-Württemberg um. Im vergangenen Jahr wurde nämlich das Naturschutzgesetz novelliert. Darin ist neuerdings vorgeschrieben, dass zum Schutz von Insekten künstliche Beleuchtung im Außenbereich zu vermeiden sei. Unter anderem ist es deshalb vom 1. April bis 30. September ganztägig verboten, “die Fassaden baulicher Anlagen der öffentlichen Hand zu beleuchten, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit erforderlich oder durch oder auf Grund einer Rechtsvorschrift vorgeschrieben istâ€, so der Gesetzestext. In der übrigen Zeit des Jahres betrifft das Verbot täglich den Zeitraum von 22 bis 6 Uhr.

Seit über 50 Jahren sind die Eberbacher den abendlichen Anblick des beleuchteten Aussichtsturms auf dem Ohrsberg gewohnt. Der “Lichblick†auf dem ehemaligen Umlaufberg des Neckars inmitten der Stadt war so etwas wie ein nächtliches Wahrzeichen und Identifikationsmerkmal Eberbachs. Damit ist nun erst einmal Schluss. In den letzten Tagen war der Turm zunächst noch einmal ausgiebig beleuchtet worden, nämlich von 21.30 Uhr bis nach 2 Uhr in der Nacht. Aber gestern Abend blieb der Ohrsbergturm erstmals im Dunkeln.

Wie die Stadtverwaltung heute auf unsere gestrige Anfrage mitteilte, werde Eberbach die neuen gesetzlichen Vorschriften befolgen. Eine laut Gesetz bei besonderen Härten oder sonstigen wichtigen Gründen mögliche Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde wolle man auch für den Ohrsbergturm nicht beantragen.

20.04.21

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