28.03.2024

Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Discounter-Neubauten und Foodtruck in Eberbach-Nord


Im DĂŒrrhebstal kann das Wasserwerk erneuert werden (l.), im kleinen Bruch neben der Sparkasse darf bald ein Foodtruck stehen. (Fotos: Hubert Richter)

(cr) Der Bau- und Umweltausschuss des Eberbacher Gemeinderats tagte gestern, 26. Juli, im Rathaus. Nach dem Willen des Gremiums dĂŒrfen in Eberbach-Nord zwei DiscountermĂ€rkte nach Abbruch neu gebaut werden. Außerdem darf ein Foodtruck-AnhĂ€nger im kleinen Bruch aufgestellt werden.

Bei der gestrigen Sitzung, die nach vielen Monaten wieder im Horst-Schlesinger-Saal stattfand, konnten die Ratsmitglieder verschiedenen Baumaßnahmen das gemeindliche Einvernehmen erteilen.

Einstimmig grĂŒnes Licht gab es fĂŒr den beantragten Neubau eines Wasserwerks im DĂŒrrhebstal, einem Seitental der Itter auf Höhe des Jugendzeltplatzes. Im Rahmen der Verbesserung der stĂ€dtischen Trinkwasserversorgung soll das dort bestehende kleine Wasserwerk durch einen etwas höher gelegenen Neubau samt Trinkwasserspeicher ersetzt werden.

Interessant kann es in nĂ€chster Zeit fĂŒr Kundinnen und Kunden von “Aldi” und “Lidl” in Eberbach-Nord im Plangebiet “Neuer Weg” werden. FĂŒr beide MĂ€rkte wurde der Abbruch und der Neubau beantragt. Bauamtsleiter Detlef Kermbach sagte, man habe bereits mit dem Vertreter eines Marktes ĂŒber die Möglichkeit zeitversetzter Umsetzung der Baumaßnahmen gesprochen. Kermbach hofft, dass nicht beide MĂ€rkte gleichzeitig wegen Neubau geschlossen sein werden. Aus dem Gremium kam mit Hinweis auf die in Eberbach angestrebte KlimaneutralitĂ€t die Anregung, die DĂ€cher mit Photovoltaikanlagen zu bestĂŒcken und dies als Änderung in der Genehmigung aufzunehmen. Beiden BauantrĂ€gen wurde mehrheitlich das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Dem Bauantrag zur Errichtung eines Foodtruck-AnhĂ€ngers wurde von den Ratsmitgliedern einstimmig zugestimmt. Ein etwa 4,20 Meter langer Imbisswagen soll in naher Zukunft auf einem GrundstĂŒck im kleinen Bruch neben der SB-Filiale der Sparkasse aufgestellt werden dĂŒrfen. Laut Kermbach gilt ein AnhĂ€nger auf RĂ€dern, der lĂ€ngere Zeit nicht bewegt wird, als GebĂ€ude, fĂŒr das ein Bauantrag gestellt und genehmigt werden muss.

27.07.21

© 2021 www.EBERBACH-CHANNEL.de / OMANO.de