01.05.2024

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Zum Einkaufen in der Innenstadt braucht man nur noch die FFP2-Maske

(cr) Aufatmen auch beim Eberbacher Einzelhandel: Ab morgen entfällt die “3G-Regelâ€.

Das Land Baden-Württemberg hat Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. Unter anderem gilt ab morgen, 9. Februar, kein “3G†mehr im Einzelhandel. Damit fällt eine der umstrittensten Anti-Corona-Maßnahmen weg. Denn während in mitunter proppenvollen Supermärkten und bei Discountern kein Impf-, Genesenen- oder negativer Testnachweis gefragt war, musste beim Betreten von Geschäften in der Innenstadt mindestens eine dieser Unterlagen vorgezeigt werden, was nicht nur Kunden vom Einkaufen abhielt sondern den Geschäftsinhabern auch personalintensive Kontrollpflichten aufbürdete. Damit ist nun Schluss. Ab morgen gilt im Einzelhandel - wie in den großen Märkten - lediglich eine FFP-2-Maskenpflicht.

Die Lockerungen wurden vor allem deshalb beschlossen, weil trotz sehr hohen Infektionszahlen aktuell keine Überlastung der Krankenhäuser und insbesondere der Intensivstationen mehr droht. Bei der vorherrschenden Virusvariante “Omikron†gibt es seltener schwere Krankheitsverläufe als bei den früheren Corona-Viren, auch weil inzwischen über 70 Prozent der Menschen vollständig geimpft und rund 55 Prozent zusätzlich “geboostert†sind.

Die 7-Tage-Inzidenz wird im Rhein-Neckar-Kreis heute mit 1.203 Infektionen je 100.000 Einwohner angegeben. Seit Beginn der Pandemie haben sich 1.456 Eberbacher Einwohner infiziert, also etwas mehr als 10 Prozent.

08.02.22

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