26.04.2024

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Temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung


(Foto: Hubert Richter)

(bro) (stve) Eine temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung gibt es demnächst in der Beckstraße in Eberbach.

In der Beckstraße wird im Teilabschnitt Neckarbrücke bis Einmündung Schwanheimer Straße für die Dauer der Sperrung der Wehrbrücke in Hirschhorn bis voraussichtlich März 2023 seitens des Rhein-Neckar-Kreises die zulässige Höchstgeschwindigkeit wegen der erhöhten Verkehrsbelastung durch die Umleitungsverkehre und der damit verbundenen Zunahme der Lärmbelastung der Anwohner in der Beckstraße auf 30 km/h beschränkt.

Die Beschilderung wird seitens der zuständigen Straßenmeisterei Neckarbischofsheim in den nächsten Tagen angebracht.



30.08.22

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