29.03.2024

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Wenig Bewegung im Arbeitsmarkt


Die Arbeitslosigkeit im Februar nach Geschäftsstellen. (Quelle: Agentur für Arbeit)

(bro) (aa) Die Arbeitslosigkeit ist von Januar auf Februar um elf auf 438 Personen gestiegen. Die Arbeitslosenquote betrug im Februar 4,6 Prozent, vor einem Jahr belief sie sich auf 4,0 Prozent.

Dabei meldeten sich 92 Personen (neu oder erneut) arbeitslos, eine weniger als vor einem Jahr und gleichzeitig beendeten 85 Personen ihre Arbeitslosigkeit (–18). Seit Jahresbeginn gab es insgesamt 180 Arbeitslosmeldungen, das ist ein Minus von fünf im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, dem gegenüber stehen 143 Abmeldungen von Arbeitslosen (–35). Der Bestand an Arbeitsstellen belief sich im Februar unverändert auf 60, im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Bestand an Arbeitsstellen nicht geändert. Arbeitgeber meldeten im Februar 16 neue Arbeitsstellen, sieben weniger als vor einem Jahr. Seit Januar gingen 24 Arbeitsstellen ein, gegenüber dem Vorjahreszeitraum ist das eine Abnahme von 15.

Die Arbeitslosigkeit hat sich im Rechtskreis SGB III von Januar auf Februar um zwei auf 172 Personen verringert. Die anteilige SGB III-Arbeitslosenquote auf Basis aller zivilen Erwerbspersonen betrug im Februar 1,8 Prozent, vor einem Jahr belief sie sich auf 1,7 Prozent. Im Rechtskreis SGB II ist die Arbeitslosigkeit von Januar auf Februar um 13 auf 266 Personen gestiegen (anteilige SGB II-Arbeitslosenquote: 2,8 Prozent).

„Die aktuellen Arbeitsmarktzahlen zeigen, dass wenig Bewegung im Markt ist“, sagt Klaus Pawlowski, Chef der Agentur für Arbeit Heidelberg. „Angesichts der unsicheren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist die verhaltene Entwicklung auf dem Arbeitsmarktes nachvollziehbar“, so Pawlowski. „Vor allem in den Bereichen Gesundheit, Gastronomie, Handel und Erziehung werden nach wie vor Fachkräfte gesucht. Wir arbeiten mit unseren Partnern weiter intensiv daran, dem Markt diese Kräfte zur Verfügung zu stellen, wie z. B. mit unserer Unterstützung des Programmes Direkteinstieg Kita“, sagt Pawlowski.

01.03.23

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