Fernwärme ist ein wichtiges Element für den Klimaschutz Das Heizwerk am “Schweizer Wehr†versorgt seit 2010 ein Wärmenetz in Eberbach-Nord. (Foto: Hubert Richter)(hr) Für Eberbach und alle Ortsteile soll schnellstmöglich eine Wärmeplanung erstellt werden. Diesen Beschluss fasste der Gemeinderat gestern Abend einstimmig in öffentlicher Sitzung.
Die Versorgung von Betrieben und Haushalten mit Fern- bzw. Nahwärme statt Einzel-Heizanlagen gilt als wesentlicher Baustein zur Erreichung der Klimaneutralität, da der Ausstoß klimaschädlicher Gase deutlich geringer wäre. Die Versorgung von 65 Prozent der Eberbacher Haushalte mit Fernwärme ist deshalb auch ein wesentlicher Baustein des “Meilensteinplans†für das Ziel eines klimaneutralen Eberbach bis 2035, wie es vom Gemeinderat im März 2021 mit knapper Mehrheit beschlossen wurde.
Die AGL-Fraktion stellte im Mai 2023 einen Antrag zur Erstellung einer Wärmeplanung. Der gestrige Beschluss setzte diesen Antrag nun als Auftrag an die Verwaltung um. Weil bis Jahresende 2023 Wärmeplanungen noch zu 90 Prozent bezuschusst werden, soll der Förderantrag noch im Dezember gestellt werden. Für die Planungsleistungen sollen Angebote von Fachbüros eingeholt werden. Bauamtsleiter Detlef Kermbach schätzt die Dauer bis zur Fertigstellung der Planung auf rund ein Jahr, sofern schnell ein Büro beauftragt werden könnte.
AGL-Sprecher Peter Stumpf machte Druck und forderte, sofort mit dem Aufbau einzelner Wärmenetze zu beginnen und nicht erst auf die Wärmeplanung zu warten. Er erinnerte daran, dass in Eberbach-Nord schon seit 2010 ein Wärmenetz für die Steigeschulen, Betriebe und Wohnungen bestehe (wir berichteten). Befeuert wird die dortige Heizanlage mit Holz-Hackschnitzeln (unser Bild).
Bürgermeister Peter Reichert gab zu Bedenken, dass die Fernwärmeversorgung in weiten Teilen Eberbachs eine investive Mammutaufgabe sei, die “in die zig Millionen†Euro gehen werde. In groben Kalkulationen wird aktuell von Kosten in Höhe von 1.000 Euro pro Laufmeter in Fernwärmenetzen ausgegangen.
Als Nachteil der Wärmeplanung wird angeführt, dass die Eigentümer von Liegenschaften ab Vorliegen des Konzeptes an die Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes gebunden seien. Das bedeutet, sie müssten ihre Heizungen im Falle eines Defektes nach den Vorgaben dieses Gesetzes austauschen. Dann gelte auch die Verpflichtung, ausgetauschte Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben.
01.12.23 © 2023 www.EBERBACH-CHANNEL.de / OMANO.de |