Verkehrssituation in der BrĂŒckenstraĂe zumindest juristisch entschĂ€rft (Foto: Hubert Richter)(hr) Der wohl bekannteste âZebrastreifenâ SĂŒddeutschlands war bis vor kurzem in der BrĂŒckenstraĂe in Eberbach zu bestaunen. Nun ist die Markierung des zuletzt fĂŒr FuĂgĂ€nger gesperrten FuĂgĂ€ngerĂŒberwegs entfernt worden.
Ăberregional bekannt wurde die Querung, nachdem wir nach einer Mitteilung der Stadtverwaltung am 20. November auf die kurzfristige Sperrung des Zebrastreifens fĂŒr FuĂgĂ€nger mittels Barrieren und Verbotsschildern hingewiesen hatten (wir berichteten). Redaktionen etlicher Medien wurden auf das âKuriosumâ in Eberbach aufmerksam, und die Angelegenheit schaffte es unter anderem in Meldungen des SWR, der ARD-Tagesschau und der âZeitâ. Auslöser der Sperrung war eine so genannte âVerkehrsschauâ mit Vertretern des Amtes fĂŒr StraĂen- und Radwegebau (Rhein-Neckar-Kreis), der Polizei und der Eberbacher Stadtverwaltung (Ordnungsamt). Dabei fiel wohl jemandem auf, dass der seit rund 13 Jahren bestehende Zebrastreifen nicht regelkonform angelegt war. Offenbar wurde daraufhin ein Rechtsgutachten erstellt, das uns zwar nicht vorliegt, das aber Thema in der Sitzung des Gemeinderats am vergangenen Donnerstag, 30. November war: AGL-Stadtrat Peter Stumpf sagte in der Sitzung, dass er das Rechtsgutachten gelesen habe, die Folgen aber seien âabsoluter Unsinn, auch wenn es geltendes Recht istâ. BĂŒrgermeister Peter Reichert erklĂ€rte sich daraufhin als Verwaltungschef fĂŒr persönlich haftbar, falls es auf dem Zebrastreifen zu einem Unfall komme. Denn das hĂ€tte dann sogar strafrechtliche Konsequenzen: âIch lande im Kittchen, wenn da was passiertâ, so Reichert.
Allerdings wurde in all den Jahren seit Einrichtung des Zebrastreifens nicht bekannt, dass es sich dabei wegen UnĂŒbersichtlichkeit hinter haltenden Bussen um einen besonderen Gefahrenpunkt fĂŒr FuĂgĂ€nger handelt. Und auch UnfĂ€lle wurden seither glĂŒcklicherweise nicht aktenkundig.
Der Ăberweg war etwa 5 Meter vor (in Fahrtrichtung) einer Bushaltestelle eingerichtet, bei der die Busse auf der Fahrbahn anhalten. Die seit dem Jahr 2001 gĂŒltigen âRichtlinien fĂŒr die Anlage und Ausstattung von FuĂgĂ€ngerĂŒberwegenâ (R-FGĂ 2001) besagen, dass bei Bushaltestellen auf der Fahrbahn (also ohne Haltebucht) die Anordnung von FuĂgĂ€ngerĂŒberwegen nur (in Fahrtrichtung) nach der Haltestelle zulĂ€ssig ist. Der 2019 von der Landesregierung herausgegebene âLeitfaden zur Anlage und Ausstattung von FuĂgĂ€ngerĂŒberwegen in Baden-WĂŒrttembergâ schwĂ€cht dies ab. Dort ist auf Seite 26 zu lesen, dass bei Bushaltestellen auf der Fahrbahn Zebrastreifen in Fahrtrichtung hinter der Haltestelle angelegt werden âsollenâ. In der Einleitung zu dem Leitfaden heiĂt es, dass die R-FGĂ 2001 von den BundeslĂ€ndern unter anderem um âModifikationen sowie Konkretisierungen ergĂ€nzt bzw. weiter ausgefĂŒhrt werdenâ können, was die âSpielrĂ€ume zur Einrichtung von Zebrastreifenâ erweitere.
Die Frage, ob es sich nun um einen âSoll-Hinweisâ oder um eine tatsĂ€chliche UnzulĂ€ssigkeit handelte, ist jedenfalls mit der Entfernung des Zebrastreifens hinfĂ€llig. Eberbach hatte eine - wenn auch vermutlich unbeabsichtigte - bundesweite MedienprĂ€senz, und BĂŒrgermeister Peter Reichert droht deswegen definitiv kein GefĂ€ngnisaufenthalt mehr.
07.12.23 © 2023 www.EBERBACH-CHANNEL.de / OMANO.de |