12.05.2024

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Verkehrssituation in der BrĂŒckenstraße zumindest juristisch entschĂ€rft


(Foto: Hubert Richter)

(hr) Der wohl bekannteste “Zebrastreifen” SĂŒddeutschlands war bis vor kurzem in der BrĂŒckenstraße in Eberbach zu bestaunen. Nun ist die Markierung des zuletzt fĂŒr FußgĂ€nger gesperrten FußgĂ€ngerĂŒberwegs entfernt worden.

Überregional bekannt wurde die Querung, nachdem wir nach einer Mitteilung der Stadtverwaltung am 20. November auf die kurzfristige Sperrung des Zebrastreifens fĂŒr FußgĂ€nger mittels Barrieren und Verbotsschildern hingewiesen hatten (wir berichteten). Redaktionen etlicher Medien wurden auf das “Kuriosum” in Eberbach aufmerksam, und die Angelegenheit schaffte es unter anderem in Meldungen des SWR, der ARD-Tagesschau und der “Zeit”. Auslöser der Sperrung war eine so genannte “Verkehrsschau” mit Vertretern des Amtes fĂŒr Straßen- und Radwegebau (Rhein-Neckar-Kreis), der Polizei und der Eberbacher Stadtverwaltung (Ordnungsamt). Dabei fiel wohl jemandem auf, dass der seit rund 13 Jahren bestehende Zebrastreifen nicht regelkonform angelegt war. Offenbar wurde daraufhin ein Rechtsgutachten erstellt, das uns zwar nicht vorliegt, das aber Thema in der Sitzung des Gemeinderats am vergangenen Donnerstag, 30. November war: AGL-Stadtrat Peter Stumpf sagte in der Sitzung, dass er das Rechtsgutachten gelesen habe, die Folgen aber seien “absoluter Unsinn, auch wenn es geltendes Recht ist”. BĂŒrgermeister Peter Reichert erklĂ€rte sich daraufhin als Verwaltungschef fĂŒr persönlich haftbar, falls es auf dem Zebrastreifen zu einem Unfall komme. Denn das hĂ€tte dann sogar strafrechtliche Konsequenzen: “Ich lande im Kittchen, wenn da was passiert”, so Reichert.

Allerdings wurde in all den Jahren seit Einrichtung des Zebrastreifens nicht bekannt, dass es sich dabei wegen UnĂŒbersichtlichkeit hinter haltenden Bussen um einen besonderen Gefahrenpunkt fĂŒr FußgĂ€nger handelt. Und auch UnfĂ€lle wurden seither glĂŒcklicherweise nicht aktenkundig.

Der Überweg war etwa 5 Meter vor (in Fahrtrichtung) einer Bushaltestelle eingerichtet, bei der die Busse auf der Fahrbahn anhalten. Die seit dem Jahr 2001 gĂŒltigen “Richtlinien fĂŒr die Anlage und Ausstattung von FußgĂ€ngerĂŒberwegen” (R-FGÜ 2001) besagen, dass bei Bushaltestellen auf der Fahrbahn (also ohne Haltebucht) die Anordnung von FußgĂ€ngerĂŒberwegen nur (in Fahrtrichtung) nach der Haltestelle zulĂ€ssig ist. Der 2019 von der Landesregierung herausgegebene “Leitfaden zur Anlage und Ausstattung von FußgĂ€ngerĂŒberwegen in Baden-WĂŒrttemberg” schwĂ€cht dies ab. Dort ist auf Seite 26 zu lesen, dass bei Bushaltestellen auf der Fahrbahn Zebrastreifen in Fahrtrichtung hinter der Haltestelle angelegt werden “sollen”. In der Einleitung zu dem Leitfaden heißt es, dass die R-FGÜ 2001 von den BundeslĂ€ndern unter anderem um “Modifikationen sowie Konkretisierungen ergĂ€nzt bzw. weiter ausgefĂŒhrt werden” können, was die “SpielrĂ€ume zur Einrichtung von Zebrastreifen” erweitere.

Die Frage, ob es sich nun um einen “Soll-Hinweis” oder um eine tatsĂ€chliche UnzulĂ€ssigkeit handelte, ist jedenfalls mit der Entfernung des Zebrastreifens hinfĂ€llig. Eberbach hatte eine - wenn auch vermutlich unbeabsichtigte - bundesweite MedienprĂ€senz, und BĂŒrgermeister Peter Reichert droht deswegen definitiv kein GefĂ€ngnisaufenthalt mehr.

07.12.23

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