12.05.2024

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Keine Mehrbelastung für Bürgerinnen und Bürger

(hr) Der Eberbacher Gemeinderat beschloss gestern Abend die Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes ab 1. Januar 2024.

Der Hebesatz der Gewerbesteuer wird demnach von 360 Prozent auf 380 Prozent angehoben, was zu Mehreinnahmen von rund 472.000 Euro im Jahr 2024 führen soll. Der Gewerbesteuersatz war zuletzt im Jahr 2005 von 335 Prozent auf 360 Prozent angehoben worden. Mit der Erhöhung soll vor allem auf die verschlechterte Finanzlage der Stadt reagiert werden. Der Beschluss wurde mit elf Stimmen bei acht Gegenstimmen und einer Enthaltung gefasst.

Laut Verwaltungsvorschlag sollte auch der Hebesatz für die Grundsteuer auf 440 Prozent angehoben werden. Die letzte Anpassung war zum 1. Januar 2015 von 360 Prozent auf 400 Prozent. Die Erhöhung sollte weitere jährliche Mehreinnahmen von rund 233.000 Euro ins Stadtsäckel bringen. Dies wurde mit zehn Gegenstimmen und zwei Enthaltungen abgelehnt.

Über eine zusätzliche Entlastung können sich die Bürgerinnen und Bürger ab Januar 2024 bei den Abwassergebühren freuen. Eine Kalkulation über mehrere Jahre hat ergeben, dass die zuletzt 2016 festgesetzten Gebühren für die erforderliche Kostendeckung etwas gesenkt werden können, zumal durch die Abwasserbeseitigung kein Gewinn entstehen darf. Die Schmutzwassergebühr (bestehend aus Klär- und Kanalgebühr) sinkt um 20 Cent/Kubikmeter auf 2,55 Euro/Kubikmeter. Die Gebühr für Niederschlagswasser (Abfluss von versiegelten Grundstücksflächen) sinkt von bisher 66 Cent auf 43 Cent pro Kubikmeter.

22.12.23

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