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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Bedarfsplan und Richtlinie über Kostenersatz beschlossen


45 Jahre alt und immer noch im Einsatz: Der Unimog der Abteilung Friedrichsdorf muss dringend ersetzt werden. (Foto: Hubert Richter)

(hr) Der Bedarfsplan für die Freiwillige Feuerwehr Eberbach wurde jetzt fortgeschrieben und gestern durch den Gemeinderat beschlossen. Außerdem legte der Rat Regelungen für den Kostenersatz bei Einsätzen der Feuerwehr fest.

Der Feuerwehrbedarfsplan beschreibt die örtlichen Risiken in den Bereichen Menschen- und Tierrettung, Brandschutz, technische Hilfeleistungen und Umweltschutz. Für einen Zeitraum von zehn Jahren wird darin der Ausrüstungsbedarf der Feuerwehr festgelegt. So ist aus dem Plan ersichtlich, welche Fahrzeuge demnächst angeschafft werden müssen und ob die Feuerwehrgerätehäuser noch bedarfsgerecht sind.

Die Stadt, die zum Unterhalt einer leistungsfähigen Feuerwehr gesetzlich verpflichtet ist, kann auf dieser Grundlage in ihren jeweiligen Jaheshaushaltsplänen die entsprechenden Mittel vorsehen und Zuschussanträge für die nötigen Beschaffungen stellen. Ein großer Teil des derzeitigen Feuerwehr-Fuhrparks steht in den kommenden Jahren zur Ersatzbeschaffung an. Erweiterungsbedarf gibt es vor allem beim Gerätehaus der Abteilung Stadt in der Güterbahnhofstraße, da die Platzverhältnisse in dem 40 Jahre alten Gebäude aufgrund der umfangreicheren Ausrüstung zu beengt sind. Da es Bestrebungen gibt, das benachbarte Technische Hilfswerk an einem anderen Standort unterzubringen, besteht demnächst vielleicht eine Erweiterungsmöglichkeit für die Feuerwehr.

Den Kostenersatz für Leistungen und Einsätze der Feuerwehr regelt eine Richtlinie, die gestern ebenfalls beschlossen wurde. Die Richtlinie ersetzt die bisher gültige Satzung. Die darin festgelegten Kostensätze basieren auf umfangreichen Kalkulationen insbesondere der Personal- und Fahrzeugkosten sowie Verbrauchsmaterial und Gerätekosten. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Feuerwehrkosten zur Hälfte in öffentlichem Interesse liegen. Von den restlichen Kosten wird ungefähr wiederum die Hälfte durch Ersatzforderungen refinanziert, so dass sich für die Kosten der Feuerwehr insgesamt ein Deckungsgrad von rund 25 Prozent ergibt. Die in der Richtlinie angegebenen Personalkosten liegen bei 30 Euro pro Stunde und die Fahrzeugkosten zwischen 35 Euro und 270 Euro je Einsatzstunde.

29.10.10

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