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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Neubewilligung kommunaler Straßenbauvorhaben

(bro) (pm) Das Land unterstützt die Kommunen in diesem Jahr beim Ausbau der kommunalen Straßenverkehrsinfrastruktur mit über 40 Millionen Euro. Von diesen Neubewilligungen 2014 profitiert auch die Gemeinde Schönbrunn.

„Gefördert wird in Schönbrunn-Allemühl die Ortsdurchfahrt“, so MdL Schneidewind-Hartnagel. Für das Anlegen von Gehwegen und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der K4108/Ortsdurchfahrt Allemühl erhält der Kreis die voraussichtliche Zuwendung von 607.000 Euro sowie die Gemeinde Schönbrunn zusätzlich 93.000 Euro für dasselbe Projekt.

Neben den Mitteln, die die Kommunen aus dem Finanzausgleich l vom Land für ihre Verkehrsinfrastruktur erhalten, gibt es für bestimmte Maßnahmen Fördermöglichkeiten nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Es handelt sich dabei um Mittel des Bundes, die das Land verteilt. Bis zum Auslaufen des Programms 2019 stehen pro Jahr ca. 66 Millionen Euro für den kommunalen Straßenbau bereit. Aufgrund der vielen von der damaligen schwarz-gelben Landesregierung schon erteilten Bewilligungen stehen allerdings nur noch in sehr begrenztem Umfang Mittel für Neubewilligungen zur Verfügung. Um doch noch möglichst viele Kommunen fördern zu können, hat die Landesregierung die Förderregelungen zum 1. Januar 2014 geändert.

Förderschwerpunkte in diesem Jahr sind dringliche Baumaßnahmen, wo Schienen und Straßen sich kreuzen. Gefördert werden außerdem Vorhaben, die der Verkehrssicherheit dienen, wie der Umbau von Knotenpunkten zu Kreisverkehren oder die Anlage von Gehwegen in Ortsdurchfahrten. Gefördert werden aber auch klassische Aus- und Neubaumaßnahmen von Gemeinde- und Kreisstraßen, die in diesem Jahr begonnen werden sollen. Als neuer Fördertatbestand können auch Lärmschutzmaßnahmen an kommunalen Straßen bezuschusst werden.

04.04.14

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