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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Ablehnung des Windkraft-Flächennutzungsplans im Odenwaldkreis soll gerichtlich überprüft werden

(tom) Wie andere Odenwaldkreis-Gemeinden zuvor hat nun auch Rothenberg zugestimmt, gegen die Ablehnung des gemeinsamen Flächennutzungsplans (FNP) Windkraft durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt Klage zu erheben. Damit zogen die Gemeindevertreter in ihrer vergangenen Sitzung „offiziell“ nach, denn zur Fristwahrung hatten pro forma bereits im Vorfeld die jeweiligen Bürgermeister ihr Einverständnis erteilt.

Bevollmächtigt mit der Interessenswahrnehmung wurde der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB). Dieser hatte bereits Ende des vergangenen Jahres im Namen der Kommunen die Klage eingereicht. Nach Bekanntwerden der FNP-Ablehnung durch das RP hatten Bürgermeister und Gemeindevertreter sowohl in Rothenberg als auch in Beerfelden in den Sitzungen der Kommunalparlamente ihr Unverständnis darüber geäußert.

Knackpunkt im eingereichten FNP sind die sogenannten „harten“ und „weichen“ Kriterien in Bezug auf den Abstand möglicher Windräder zu Siedlungen. Die Odenwaldkreis-Kommunen wollten die für geschlossene Ortschaften sowieso geltenden 1.000 Meter auch für kleinere Weiler festschreiben. Auf dem Gemeindegebiet Rothenberg ist dieses Kriterium besonders in der Raubach und in Hinterbach relevant. Eine „Verspargelung“ der Landschaft soll damit vermieden werden.

„Wir wollen mit der Klage Klarheit schaffen“, betonte Bürgermeister Hans Heinz Keursten. Denn, war bereits im Dezember deutlich geworden, das RP sei in die Entwicklung des FNP im sachlichen Teilbereich Windkraft lange eingebunden gewesen. Gerade die Abstände zu Siedlungen habe die Behörde längere Zeit mitgetragen. Umso mehr sind Bürgermeister und Mandatsträger nun von diesem Meinungsumschwung im vergangenen halben Jahr irritiert.

Wie eine chronologische Dokumentation auflistet, wurden vom RP Ende Juli erstmals die „harten“ und „weichen“ Kriterien angesprochen. In der Folgezeit drängte die Behörde immer wieder darauf, dass die eingereichten Unterlagen überarbeitet werden sollten. Ende September kam dann die „offizielle“ Empfehlung, den Antrag auf Genehmigung zurückzunehmen und in den kommunalen Gremien noch einmal den Siedlungsabstand zu beraten. Dieses Ansinnen wurde, in der Folgezeit zweimal wiederholt, von den Odenwaldkreis-Gemeinden Ende November zurückgewiesen. Daraufhin erfolgte Anfang Dezember der Ablehnungsbescheid.

Die Klage thematisiert, dass laut HSGB die Entscheidung des RP in Bezug auf harte und weiche Kriterien „erhebliche fachliche/rechtliche Mängel aufweist“. Das im Ablehnungsbescheid herangezogene Urteil werde in einem falschen rechtlichen Kontext gesehen. Daneben beschwerte sich der HSGB beim zuständigen Staatsminister über die unterschiedlichen Handhabungen innerhalb der Regierungsbezirke Hessens in diesem Punkt. Hintergrund ist, dass beim RP Gießen das 1.000-Meter-Kriterium ohne Ausnahmen Anwendung findet.

Auch das Thema FFH-Verträglichkeit und Naturschutz, wie es in der RP-Stellungnahme genannt wurde, lassen die Kläger näher prüfen. Eine erneute Überarbeitung oder Abwägung, wie es das RP gefordert hatte, ist in den Augen der Kommunen „nicht realistisch“, da dies eine komplette Überarbeitung der gesamten Planungsdokumentation zur Folge hätte. Die schlug für die Odenwald-Gemeinden schon jetzt mit 600.000 Euro zu Buche. Die jetzigen Kosten für die Klage trägt der Odenwaldkreis.

02.02.16

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