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Nachrichten > Sport und Freizeit

Der öffentliche Personennahverkehr sollte bevorzugt werden

(bro) (stve) Der Kuckucksmarkt findet vom 24. bis 28. August wieder im Bereich des Sportgebietes “In der Au“ statt.

Es sind folgende verkehrsrechtliche Anordnungen erlassen worden:

1. Das Marktgelände wird an der östlichen Einmündung der Alten Pleutersbacher Straße (jetzt Sackgasse und Zufahrt zum Campingpark) mit festen rot-weißen Absperrschranken und Zeichen 250 StVO und Zusatzzeichen 1020-30 StVO (Anlieger frei) für den Fahrzeugverkehr gesperrt.

Ab Samstag, 18. August, ist der Festplatz sowie der Parkplatz am Schwimmbad gesperrt. Zu diesem Zeitpunkt ist die Straße „In der Au“ noch befahrbar. Auf der Pleutersbacher Straße, zwischen Kreuzung Schwanheimer Straße und zirka 35 Meter vor der Einfahrt ins Sportgebiet „In der Au“ wird das talseitige Halteverbot aufgehoben und für das Parken freigegeben. Mit Ausnahme der auf dieser Strecke eingerichteten Ladezone 1.

Ab Montag, 20. August, ist der gesamte Bereich, einschließlich der Straße „In der Au“, ab dem Kreuzungsbereich beim Tennisclub/Eingang Festgelände in Richtung Schwimmbad voll gesperrt. Ebenfalls ist der öffentliche Parkplatz vor Palestra gesperrt. Diese Sperrungen gelten bis mindestens Mittwoch 29. August. Je nach Verlauf des Abbaus und der Abfahrt der Schausteller werden die gesperrten Flächen sukzessive wieder freigegeben.

2. Das absolute Haltverbot (Zeichen 283 StVO) an der B37 (Neckarseite) ist für die Dauer des Kuckucksmarktes aufgehoben.

3. Die Dr. Weiß-Straße wird von der Einmündung Schwanheimer Straße (L 590) in Richtung Osten bis zur Einmündung Kirchenweg, ab Freitag, 24. August, um 12 Uhr über die ganze Marktzeit, als Einbahnstraße ausgewiesen.

4. Anlässlich des Feuerwerks am Dienstag, 28. August, wird in der Zeit von 21.45 bis 22.30 Uhr die B 37 zwischen der westlichen und der östlichen Stadtausfahrt für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Der Verkehr wird innerörtlich umgeleitet.

5. Folgende Ladezonen werden eingerichtet: Ladezone 1: Pleutersbacher Straße, Ladezone 2: Abfahrt in der Au (westliche Parkbucht). Die Ladezonen sind auf der vorgesehenen Länge entsprechend ausgeschildert.

6. Die Bushaltestelle “Schwimmbad“ in der Pleutersbacher Straße wird um ca. 150 m in Richtung Pleutersbach an die Einmündung der Straße “In der Au“ verlegt.

7. An der B 37 (Neckarseite), bei der Anlegestelle Fähre, wird eine Bedarfsbushaltestelle eingerichtet.

8. Vor dem Sportlerheim "In der Au" werden fünf Behindertenparkplätze und vier weitere in unmittelbarer Nähe, zu Beginn des Schotterparkplatzes, ausgewiesen.

9. Halteverbote werden für folgende Straßen angeordnet und sind entsprechend beschildert: auf beiden Seiten der Neckarbrücke, auf der Talseite der Rockenauer Straße von 300 m vor dem Ortsschild bis zur Neckarbrücke, in der Schwanheimer Straße (Westseite/Bergfahrt rechts) ab Einmündung Pleutersbacher Straße bis Einmündung Steingartenweg, auf den letzten 15 m der Schwanheimer Straße (Ostseite/Talfahrt rechts) vor der Einmündung in die Beckstraße, auf der Pleutersbacher Straße (Bergseite) bis Einmündung Schwanheimer Straße, mit Ausnahme des genehmigten Gehwegparker-Bereichs.

10. Da der Einmündungsbereich der Straße “In der Au“ in die Pleutersbacher Straße als Buswendeplatz benötigt wird, besteht im unmittelbaren Einmündungsbereich dieser Straße auf beiden Seiten je 15 Meter absolutes Halteverbot.

11. Eine Polizei-Sonderwache wird in der THW Unterkunft, Pleutersbacher Str. 34, eingerichtet. Zu erreichen ist diese unter der Telefonnummer (06271) 4581 oder (0152) 57721044. Entsprechende Kennzeichnung erfolgt.

12. Auf der Pleutersbacher Straße wird zwischen der Neckarbrücke und der Ortstafel in beiden Richtungen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h im weiteren Verlauf ab der Ortstafel, rund 700 Meter Richtung Pleutersbach bis Nähe der Einmündung Alten Pleutersbacher Straße (Radweg), in beiden Richtungen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h beschränkt.

Die Besucher des Kuckucksmarktes werden gebeten, die aufgestellten Verkehrszeichen unbedingt zu beachten und den öffentlichen Personennahverkehr zu nutzen.

10.08.18

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