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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Vergnügungsstätte im Wohngebiet nicht zulässig


(Foto: Hubert Richter)

(hr) Der Bau und Umweltausschuss des Eberbacher Gemeinderats befasste sich heute in öffentlicher Sitzung unter anderem mit einer Bauvoranfrage für eine Nutzungsänderung der ehemaligen Gaststätte an der Neckarbrücke in der Beckstraße.

Gegenstand der Bauvoranfrage war die Nutzungsänderung des früher als Gaststätte genutzten “Brockenhofs” (unser Bild) zu einer Vergnügungsstätte mit sechs Glücksspielgeräten. Das Gremium lehnte dies einmütig ab. Begründet wurde die Ablehnung damit, dass das Gebäude im Gebiet des Bebauungsplans “Obere Neckargärten” liege, das als reines Wohngebiet festgesetzt sei. Somit sei eine Spielhalle dort nicht zulässig.

Trotz Mehrkosten von rund 30.000 Euro wurde die Verkleidung der Vordächer am umgebauten Feuerwehrgerätehaus in der Güterbahnhofstraße mit Aluminiumblech bei zwei Enthaltungen beschlossen. Ursprünglich sollten die Vordächer an den Unterseiten aus Kostengründen offen bleiben. In der Zusammenstellung der Gesamtkosten zeichnet sich nun insgesamt beim Feuerwehrgerätehaus eine Steigerung gegenüber der Kostenberechnung um gut 400.000 Euro ab: Die voraussichtlichen Gesamtkosten liegen aktuell bei 5,382 Millionen Euro (Kostenberechnung 4,975 Mio.).

Auch einige private Bauvorhaben standen heute auf der Tagesordnung. Mehrheitlich abgelehnt wurde dabei entgegen dem Vorschlag der Verwaltung eine Bauvoranfrage für ein Mehrfamilienhaus in Rockenau.

09.03.20

Lesermeinungen

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Von aha (13.12.20):
Und wieso gab es dann bisher eine Gaststätte oder Kneipe/Spelunke im Brockenhof, wenn das eine "reine Wohngegend" ist ?
Weil so mancher Säufer dort übernachtet hat ?


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