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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Naturschutzbehörde verweigert Genehmigung - Turm habe keine herausragende Bedeutung


Der beleuchtete Ohrsbergturm wird nach 50 Jahren wohl nur ein Anblick für die Wintermonate bleiben. (Foto: Hubert Richter)

(hr) (stve) Der Ohrsbergturm, der in den Augen vieler Eberbacher Bürgerinnen und Bürger ein Wahrzeichen geworden ist, darf aufgrund einer Gesetzesänderung im Naturschutzrecht vom 1. April bis 30. September nicht beleuchtet werden. Eine beantragte Ausnahmegenehmigung hat der Rhein-Neckar-Kreis nun abgelehnt.

Die Stadtverwaltung Eberbach hatte im Sommer dieses Jahres beantragt, die Beleuchtung des Turms abends bis 23 Uhr zu genehmigen. Das Naturschutzgesetz sieht ausdrücklich die Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen vor. Die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt (UNB) erwähnt in ihrem Ablehnungsschreiben zwar die reiche Geschichte und Bedeutsamkeit des Ohrsbergs mit ehemaliger Burg, paläontologischer Fundstelle und regelmäßigen Führungen, schließt den Turm aber explizit von dieser Beurteilung aus. Ein Grund für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung kann laut Gesetz sein, dass ein Gebäude eine besondere und herausragende Bedeutung hat. Dies treffe auf den Ohrsbergturm nicht zu, denn er sei, in den Augen der UNB, zu jung dafür. Die Attribute „besonders“ und „herausragend“ gälten eher für Altstadt, Stadtmauer, Kirchen, Neckarpanorama und Burgruine, die von Einheimischen und Besuchenden viel eher mit Eberbachs Geschichte in Verbindung gebracht würden als der gut 50 Jahre alte Ohrsbergturm, urteilt die UNB.

In der Begründung heißt es weiter, dass die Beleuchtung des Ohrsbergturms wie ein „Insektenstaubsauger“ wirke und große Mengen Insekten anziehe, da er in einem exponierten und kaum von “Lichtverschmutzung” betroffenem Areal in einem Landschaftsschutzgebiet stehe. Im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Untersuchung seien 21 Vogel- und drei Fledermausarten nachgewiesen worden, die Insekten als Futter benötigten. Nur mit Hilfe dieses Nahrungsangebotes könne das Überleben der Tiere sowie der Brut- und Fortpflanzungserfolg dauerhaft gewährleisten werden.

Da durch die ausgeschaltete Beleuchtung im Sommer auch nächtliche Turmbesteigungen ein Problem werden könnten, empfiehlt die UNB in ihrem Schreiben eine diskrete Treppenhausbeleuchtung, die wenig Licht nach außen lässt und nur zu bestimmten Terminen (z.B. Führungen) angeschaltet wird. Über die diesbezüglichen Möglichkeiten wolle sich die Stadtverwaltung Gedanken machen, hieß es heute.

Zwischen 1. Oktober und 31. März kann der Ohrsbergturm laut Naturschutzgesetz abends bis 22 Uhr und morgens ab 6 Uhr beleuchtet werden. Entsprechend ist die Beleuchtung zur Zeit auch geschaltet.

12.11.21

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