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Amtsgericht Heidelberg erlässt Haftbefehl

(bro) (pol) Bereits am Donnerstag, 25. November, hat das Amtsgericht Heidelberg Haftbefehl gegen einen 31-Jährigen wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erlassen und in Vollzug gesetzt. Der Haftbefehl gegen seinen 28-jährigen Mittäter wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Am Abend des vergangenen Mittwochs, 24. November, hatten Beamte des Polizeireviers Eberbach im Rahmen einer Kontrollstelle in der Uferstraße, Höhe Neckarbrücke, gegen 21.10 Uhr einen mit zwei Personen besetzten Pkw kontrolliert. Bei dem 28-jährigen Fahrer ergaben sich Hinweise auf eine aktuelle Beeinflussung durch Betäubungsmittel, weshalb ein freiwilliger Urintest durchgeführt wurde, der positiv hinsichtlich des Wirkstoffs THC ausfiel.

Als die Beamten im Anschluss mit Einverständnis des 28-Jährigen das Fahrzeug durchsuchen wollten, fiel einem der Beamten auf, dass eine zu Beginn der Kontrolle aus dem Handschuhfach herausragende Plastiktüte verschwunden war. Als die Beamten den Fahrer und seinen 31-jährigen Beifahrer hierauf ansprachen, ergriff der Beifahrer zu Fuß die Flucht. Er konnte durch die hinterhereilenden Polizeibeamten eingeholt und vorläufig festgenommen werden. Eine Plastiktüte mit rund 300 Gramm Marihuana, die er auf seiner Flucht weggeworfen hatte, konnte
sichergestellt werden.

Die beiden Männer wurden am 25. November auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg der zuständigen Haftrichterin beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt. Diese erließ Haftbefehle gegen die beiden Beschuldigten, wobei derjenige gegen den 28-Jährigen gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde, während der 31-jährige Beschuldigte nach Invollzugsetzung seines Haftbefehls in eine
Justizvollzugsanstalt eingeliefert wurde.

Die weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Dezernats Rauschgift der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern derzeit noch an.

02.12.21

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