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Für Treffen weitergehende Einschränkungen an Silvester

(cr) In Baden-Württemberg gelten ab heute strengere Anti-Corona-Maßnahmen. Beispielsweise dürfen sich ab sofort nur noch maximal zehn geimpfte oder genesene Personen in Innenräumen und 50 im Freien treffen.

Das Land zieht damit die auf Bundesebene vereinbarten Maßnahmen, die ab morgen gelten sollen, um einen Tag vor, setzt sie aber nicht 1:1 um. Denn beim Bund-Länder-Treffen vor Weihnachten war generell die Obergrenze für private Treffen bei auf zehn Personen festgelegt worden, innen wie außen.
In der Alarmstufe II darf bei Treffen, bei denen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, nur ein Haushalt mit jetzt zwei weiteren Personen zusammenkommen. Bei der maximalen Personenzahl werden Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahren nicht berücksichtigt.

Für Silvester hat der Rhein-Neckar-Kreis per Allgemeinverfügung die maximal zulässige Personenzahl bei privaten Treffen in bestimmten Bereichen auch im Freien auf maximal zehn Personen begrenzt. In Eberbach gilt die zusätzliche Begrenzung zwischen 31. Dezember, 15 Uhr, und 1. Januar, 9 Uhr, auf allen Verkehrs- und Begegnungsflächen sowie Plätzen und Parkanlagen im Innenstadtbereich zwischen Neckar, Hirschhorner Landstraße und Wilhelm-Blos-Straße, Güterbahnhofstraße sowie Odenwaldstraße, Neckarstraße und Fahrgasse, außerdem auf den Außensportanlagen am Steigeschulzentrum und am Hohenstaufen-Gymnasium. In Schönbrunn gilt die Allgemeinverfügung nicht.

Infos im Internet:
www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/


27.12.21

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